Mittelmeerklima im Norden von Italien, außer in den Alpen und in den Apenninen. Heiße Sommer, ganz besonders im Süden. Frühling und Herbst mild und sonnig. Kalte Winter mit viel Schnee in Oberitalien, ansonsten mild. Es ist trockener und wärmer, je weiter man nach Süden kommt. Die Mitte und der Süden von Italien hat ein mediterranes Klima. Hitzewellen werden in Italien durch den Klimawandel immer häufiger. Italien ist ganzjährig ein beliebtes Reiseziel, der Süden des Landes kann im Sommer jedoch unerträglich heiß werden. Die Hauptsaison für Badeurlauber geht von April bis August. Die Monate Juli und August sind am heißesten. Im Hochsommer sind die Preise am höchsten, weil dann auch die Italiener Urlaub machen.
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Italien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Diese Bestimmungen gelten auch für San Marino und Vatikanstadt.
Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Ein Visum ist für die Einreise nach Italien allgemein erforderlich. Ausgenommen von der Visumpflicht sind Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen sich EU-/EWR-Bürger jedoch bei der örtlichen Meldebehörde (Anagrafe) registrieren.
Ebenfalls visumfrei für touristische oder geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen können Angehörige folgender Drittstaaten einreisen:
Amerika: Antigua und Barbuda, Argentinien, Bahamas, Barbados, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Grenada, Guatemala, Honduras, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Trinidad und Tobago, Uruguay, Venezuela und die USA.
Asien & Naher Osten: Brunei, Georgien, Israel, Japan, Malaysia, Malediven, Singapur, Südkorea, Taiwan (Pass muss eine Personalausweisnummer enthalten), Timor-Leste, Vereinigte Arabische Emirate sowie Passinhaber der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau.
Europa (Nicht-EU): Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Moldau, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, San Marino, Serbien (nur biometrische Pässe), Ukraine, Vatikanstadt und das Vereinigte Königreich.
Ozeanien & Afrika: Australien, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Neuseeland, Palau, Samoa, Seychellen, Salomonen, Tonga, Tuvalu und Vanuatu.
Staatsangehörige anderer Drittstaaten (wie z. B. der Türkei), die im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels oder Visums für einen anderen Schengen-Staat sind, dürfen sich damit ebenfalls bis zu 90 Tage visumfrei in Italien aufhalten (der Aufenthaltstitel muss noch mindestens 3 Monate über die geplante Ausreise hinaus gültig sein). Personen aus hier nicht aufgeführten Ländern wird empfohlen, sich vor der Reise an die zuständige italienische Botschaft oder das Konsulat zu wenden.
Detaillierte Auskünfte und Anträge sind an die zuständige italienische Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu richten.
Die Gebühren für ein Schengen-Visum (Kategorie C, für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen) betragen einheitlich 90,00 € für Erwachsene sowie 45,00 € für Kinder im Alter von 6 bis unter 12 Jahren. Ein Flughafen-Transitvisum (Kategorie A) kostet ebenfalls 90,00 €. Kinder unter 6 Jahren sind von der Visumgebühr befreit.
Zusätzlich können bei der Beantragung über externe Dienstleister (wie VFS Global oder TLScontact) Servicegebühren anfallen.
Einreise-, Transitvisum.
Ein Kurzaufenthaltsvisum (Schengen-Visum der Kategorie C) gestattet einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Ein reines Transitvisum (Kategorie B für den Landweg) wurde durch das Standard-Schengen-Visum ersetzt. Für reine Zwischenstopps auf Flughäfen gilt das Flughafen-Transitvisum (Kategorie A), das ausschließlich zum Aufenthalt im internationalen Transitbereich berechtigt.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland innerhalb von 48 Std. in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige visumpflichtiger Drittstaaten müssen ein Schengen-Visum grundsätzlich bei der Konsularvertretung des Schengen-Staates beantragen, der das Hauptreiseziel darstellt. Lässt sich kein Hauptreiseziel eindeutig bestimmen, ist die Auslandsvertretung des Landes zuständig, über das die Ersteinreise in den Schengen-Raum erfolgt. Der Antrag muss bei der zuständigen Vertretung im Land des gewöhnlichen Wohnsitzes eingereicht werden. Italienische Vertretungen in Deutschland oder Österreich stellen Visa für Drittstaatsangehörige daher nur in Ausnahmefällen aus, sofern ein rechtmäßiger Wohnsitz im jeweiligen Land nachgewiesen werden kann.
Die Bearbeitung eines Antrags auf ein Schengen-Visum (Kurzaufenthalt bis zu 90 Tage) dauert in der Regel etwa 15 Kalendertage, kann sich jedoch in Einzelfällen oder bei erforderlichen Nachprüfungen auf bis zu 45 Kalendertage verlängern. Es wird dringend empfohlen, den Visumantrag mindestens vier Wochen vor der geplanten Abreise einzureichen. Dabei sollten auch nationale Feiertage in Italien sowie im Herkunftsland berücksichtigt werden, da sich die Bearbeitungszeiten dadurch verschieben können. Die Beantragung ist frühestens sechs Monate vor Reisebeginn möglich.
Bei Anträgen auf ein nationales Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (Kategorie D, z. B. für Studium, Erwerbstätigkeit oder Familiennachzug) kann das Verfahren je nach Visumskategorie und Prüfung durch die italienischen Behörden mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen.
Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR sowie der Schweiz, die sich länger als drei Monate in Italien aufhalten möchten, benötigen kein Visum, müssen sich jedoch bei der örtlichen Meldebehörde (Anagrafe der jeweiligen Gemeinde) registrieren. Voraussetzung für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung ist der Nachweis einer Erwerbstätigkeit, eines Studienplatzes oder – bei Erwerbslosigkeit – über ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz.
Für die Einreise nach Italien benötigen Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich und der Schweiz einen gültigen Personalausweis (in der Schweiz: Identitätskarte) oder einen gültigen Reisepass. Türkische Staatsangehörige benötigen für die Einreise einen eigenen gültigen Reisepass sowie gegebenenfalls ein Visum oder einen Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates. Für Kinder gelten grundsätzlich die gleichen Pass- und Visumbestimmungen wie für Erwachsene; für sie wird ebenfalls ein eigenes Identitätsdokument mit Lichtbild benötigt.
Alleinreisende oder nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine von den Sorgeberechtigten unterschriebene (und vorzugsweise amtlich beglaubigte) Einverständniserklärung inkl. Kopien der Ausweise der Erziehungsberechtigten mitführen. Für italienische Staatsbürger unter 14 Jahren ist eine formelle Reisevollmacht (Dichiarazione di Accompagnamento) bei der Ein- und Ausreise gesetzlich vorgeschrieben.
Es wird empfohlen, vor der Reise die genauen Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Flug-, Bahn- oder Fährgesellschaft zu prüfen, da private Transportunternehmen zum Teil strengere Vorgaben an Reisedokumente und Vollmachten stellen als die staatlichen Behörden.
Für die Einreise nach Italien mit Hunden, Katzen und Frettchen aus EU- und EWR-Ländern sowie der Schweiz gelten die einheitlichen Regelungen der EU: Die Tiere müssen mit einem Mikrochip (ISO-Norm 11784/11785) gekennzeichnet sein und einen EU-Heimtierausweis mitführen. Aus dem Ausweis muss hervorgehen, dass eine gültige Tollwutimpfung vorliegt. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Welpen und Jungtiere unter 12 Wochen (ohne Tollwutimpfung) dürfen grundsätzlich nicht nach Italien eingeführt werden. Pro Person dürfen maximal 5 Heimtiere mitgeführt werden.
Bei der Einreise mit Heimtieren aus Nicht-EU-Staaten mit erhöhtem Tollwutrisiko ist zusätzlich ein amtliches Veterinärgesundheitszeugnis sowie der Nachweis eines Tollwut-Antikörpertests (Bluttest mindestens 30 Tage nach der Impfung und 3 Monate vor der Einreise) erforderlich. Bei Tieren aus gelisteten, tollwutarmen Drittstaaten (z. B. Schweiz, Großbritannien, Andorra, San Marino, Monaco, Norwegen) entfällt die Pflicht zur Antikörperbestimmung.
Für Vögel (darunter Papageien und Sittiche) sowie Kleintiere, Reptilien, Schildkröten und Zierfische gelten gesonderte veterinärmedizinische Bestimmungen und Artenschutzregelungen. Insbesondere bei Papageienvögeln und geschützten Reptilien müssen die entsprechenden CITES-Dokumente und Veterinärzeugnisse mitgeführt werden.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Ein Visum ist für die Einreise nach Italien allgemein erforderlich. Ausgenommen von der Visumpflicht sind Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen sich EU-/EWR-Bürger jedoch bei der örtlichen Meldebehörde (Anagrafe) registrieren.
Ebenfalls visumfrei für touristische oder geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen können Angehörige folgender Drittstaaten einreisen:
Amerika: Antigua und Barbuda, Argentinien, Bahamas, Barbados, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Grenada, Guatemala, Honduras, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Trinidad und Tobago, Uruguay, Venezuela und die USA.
Asien & Naher Osten: Brunei, Georgien, Israel, Japan, Malaysia, Malediven, Singapur, Südkorea, Taiwan (Pass muss eine Personalausweisnummer enthalten), Timor-Leste, Vereinigte Arabische Emirate sowie Passinhaber der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau.
Europa (Nicht-EU): Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Moldau, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, San Marino, Serbien (nur biometrische Pässe), Ukraine, Vatikanstadt und das Vereinigte Königreich.
Ozeanien & Afrika: Australien, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Neuseeland, Palau, Samoa, Seychellen, Salomonen, Tonga, Tuvalu und Vanuatu.
Staatsangehörige anderer Drittstaaten (wie z. B. der Türkei), die im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels oder Visums für einen anderen Schengen-Staat sind, dürfen sich damit ebenfalls bis zu 90 Tage visumfrei in Italien aufhalten (der Aufenthaltstitel muss noch mindestens 3 Monate über die geplante Ausreise hinaus gültig sein). Personen aus hier nicht aufgeführten Ländern wird empfohlen, sich vor der Reise an die zuständige italienische Botschaft oder das Konsulat zu wenden.
Stand - Thu, 30 Jul 2026 11:15:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Thu, 30 Jul 2026 11:25:02 +0200)
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Die italienischen Sicherheitsbehörden haben in allgemeiner Form auf die Gefahr terroristischer Anschläge hingewiesen und ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine erhöhte Gefährdung durch Terrorismus auch an religiösen Stätten kann nicht ausgeschlossen werden.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen vor allem in Touristenzentren und an Stränden vor.
Mit Trickbetrug werden Touristen durch Hinweise auf eine angebliche Reifenpanne oder abgefahrene Rück- bzw. Seitenspiegel sowie Anrempeln, auch z.B. mit Beschmutzen der Kleidung durch Eis, Pizza u.ä., abgelenkt und dann durch Komplizen beraubt. Grundsätzlich ist in allen größeren italienischen Städten an den jeweiligen zentralen touristischen Orten wie auch Bahnhöfen und belebten Metrostationen besondere Achtsamkeit geboten. Besonders gilt dies auf den Bahnstrecken vom Flughafen Rom-Fiumicino in die Innenstadt, in den Bahnhöfen selbst und in Bussen, hier insbesondere den Linien 40, 62 und 64, außerdem in Mailand vor allem auf dem Domplatz und in der Fußgängerzone, in Venedig an den Haltestellen und Fahrscheinschaltern für das Linienboot („Vaporetto") und in Neapel auf den Buslinien R2, 152 und 202, die das Zentrum mit dem Bahnhof verbinden.
Autoeinbrüche kommen häufig vor. Es werden immer wieder Fahrzeuge und Wohnmobile mit komplettem Inhalt gestohlen. Besondere Vorsicht ist beim Abstellen von Autos in Strandnähe geboten, z.B. in Ostia, Fiumicino und Fregene bei Rom. Gleiches gilt auch für unbedachte Parkhäuser und auf unbewachten Stellplätzen.
In größeren Städten, wie z.B. Neapel, Rom, Mailand und Turin, werden Taschen oder Fotoapparate sowie wertvolle Uhren oder Schmuck von vorbeifahrenden motorisierten Zweirädern aus entrissen.
Der italienische Zivilschutz stellt detaillierte Informationen über verschiedene Naturrisiken, wie z.B. Erdbeben oder Vulkanausbrüche und damit verbundene Notfallpläne, in englischer Sprache zur Verfügung.
Italien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu zum Teil schweren Erdbeben kommt.
Mehrere Vulkane in Italien sind immer wieder aktiv.
Die phlegräischen Felder in Kampanien werden als Supervulkan eingestuft und zeigen immer wieder Veränderungen, die in der Vergangenheit auch zu Evakuierungsmaßnahmen führten. Der Vesuv in unmittelbarer Nähe bei Neapel brach zuletzt 1944 aus und steht unter Beobachtung.
Der Ätna auf Sizilien ist der aktivste Vulkan Europas und zeigt jüngst, wie auch der Vulkan Stromboli auf der gleichnamigen Insel, leichtere Eruptionen, die teilweise Unterbrechungen im Flugverkehr nach sich ziehen.
Im Norden herrscht mitteleuropäisches, im Zentrum und Süden mediterranes Klima.
Ganzjährig, insbesondere in den Sommermonaten, kommt es in Norditalien aufgrund starker Regenfälle und Unwetter zu Überschwemmungen und Erdrutschen, die zu Verkehrsbeeinträchtigungen führen können.
In den Wintermonaten besteht in den Bergen Norditaliens häufig die Gefahr von Lawinen und Erdrutschen.
Bei Tauwetter besteht insbesondere in Norditalien die Gefahr von Überschwemmungen.
Venedig ist zur Hochwasserzeit (Acqua alta) regelmäßig von Überschwemmungen betroffen, sodass einige Plätze und Gassen unpassierbar werden. Auch in Rom kann es nach Starkregen zu Überschwemmungen kommen.
Im gesamten Mittelmeerraum kann es ganzjährig, insbesondere im Spätsommer sowie in den Herbst- und Wintermonaten zu schweren Stürmen bis hin zu sogenannten „Medicanes" kommen. In der Folge sind Überschwemmungen und Erdrutsche sowie erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen möglich. Bei Ausrufung des Notstands durch die italienischen Behörden aufgrund wetterbedingter Großschadensereignisse sollte den Anweisungen des italienischen Katastrophenschutzes (Dipartimento della Protezione Civile) sowie der örtlichen Stellen unbedingt Folge geleistet werden.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Italien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Die Feuer können sich durch wechselnde Windrichtungen schnell ausbreiten oder wieder neu entfachen. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur, auch in Tourismusgebieten, muss in diesen Fällen gerechnet werden; es kann jederzeit zu Straßensperren und weiteren Einschränkungen kommen. Auch die Luftqualität ist in diesen Fällen zum Teil stark beeinträchtigt.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es häufig zu Hitzewellen mit Temperaturen bis zu 40° C. Insbesondere für Säuglinge, Kinder, Senioren sowie Menschen, die an chronischen Erkrankungen der Atemwege, des Herz-Kreislaufs etc. leiden, ist besondere Vorsicht geboten. Aufenthalte in der Sonne und überfüllte öffentliche Bereiche sollten möglichst gemieden werden. Gleiches gilt für körperliche Anstrengung in der Mittagshitze.
In den mittleren und südlichen Regionen Italiens, insbesondere auf Sizilien, herrscht erheblicher Wassermangel. Die italienischen Behörden haben deshalb Dürre-Warnungen für betroffene Regionen Italiens ausgegeben und auf der Webseite von ISPRA veröffentlicht.
Siehe Aktuelles
In der norditalienischen Provinz Trient/Trentino wurde Mitte Juli 2024 ein Jogger nördlich des Gardasees von einer Bärin attackiert und verletzt. 2023 wurde ein Jogger von einem Bären getötet. In dieser Provinz lebt eine größere Bärenpopulation; in der Nachbarprovinz Südtirol wurden bislang nur vereinzelte Bärenstreifzüge festgestellt.
Italien wendet das Schengener Abkommen an, Grenzkontrollen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen werden Reisende auf dem Luftweg bei Ein- und Ausreise jedoch verstärkt kontrolliert, Flugreisen nach Deutschland sind meist nur mit einem Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Italien ausgestellten Passersatzdokument möglich.
Neben einem Inlandsflugnetz bestehen Eisenbahn- und Busverbindungen. In Rom, Mailand und Neapel gibt es U-Bahnen.
In Italien kommt es immer wieder zu regionalen und landesweiten Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, von denen auch Flugverbindungen nach Deutschland betroffen sein können. Im Streikfall muss mit stundenweisen oder auch ganztägigen Einschränkungen in Form von Verspätungen und Annullierungen gerechnet werden. Informationen über aktuelle Streiks werden vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr veröffentlicht.
Die meisten italienischen Autobahnen und viele Tunnel sind mautpflichtig. Mailand, Bologna und Palermo erheben eine City-Maut. Die Bezahlung erfolgt in bar, mit Debit- oder Kreditkarte, einer (z.B. bei Automobilclubs erhältlichen) Viacard oder einem Telepass. Informationen bietet hierzu auch Autostrade per l'Italia.
Daneben gibt es in vielen Städten Fahrverbote bzw. -einschränkungen und Tempolimits zur Reduzierung der Luftverschmutzung oder auch verkehrsberuhigte Zonen, sogenannten ZTL (zone a traffico limitato).
Der italienische Straßenverkehr ist sehr lebhaft und dicht. Die Straßenverkehrsregeln werden nicht immer eingehalten. Es ist daher auch an grünen Ampeln oder Zebrastreifen besondere Vorsicht geboten.
Um den in Italien derzeit steigenden Unfallzahlen zu begegnen, werden seit Dezember 2024 vor allem folgende Verkehrsdelikte streng geahndet: Überschreiten des Tempolimits, Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprechanlage sowie Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahrer mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis bzw. unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Mitführen von Warnwesten in Signalfarben sowie auch tagsüber die Einschaltung des Abblendlichts gesetzlich vorgeschrieben.
In den Kreis einfahrende Fahrzeuge haben grundsätzlich Vorfahrt, wobei dies in der Praxis nicht immer beachtet wird. Gibt es keine entsprechenden Verkehrsschilder, die die Vorfahrt regeln, gilt wie an Kreuzungen ohne entsprechende Beschilderung die Rechts-vor-links-Regel.
Bußgelder fallen in der Regel deutlich höher aus als in Deutschland und werden auch - notfalls durch ein Inkassounternehmen - eingetrieben.
Gerechtfertigte Bußgeldbescheide können vor Ort bezahlt werden, z. B. auf der Polizeidienststelle. Die Zustellung an den Inlandswohnort ist mit einem Gebührenaufschlag verbunden.
Besonders gekennzeichnete Bus- und Taxispuren dürfen von privaten Pkw nicht genutzt werden.
Farbliche Markierungen weisen Parkbeschränkungen aus; nur weiße Linien erlauben kostenloses Parken.
Auf vielen Straßen gilt im Winter die Pflicht, Winterreifen (mit M+S-Kennung) zu benutzen, jedoch gibt es keine einheitliche Regelung.
Bei Wohnsitzverlegung nach Italien müssen Fahrzeuge innerhalb von 60 Tagen umgemeldet werden, sonst droht die Konfiszierung des Fahrzeugs.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden mit empfindlichen Strafen geahndet.
Der deutsche Führerschein wird akzeptiert.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
In Italien führen in jüngster Zeit verschiedenste Verstöße gegen die öffentliche Ordnung zu teilweise empfindlichen Geldstrafen und Verweisen, Verbote sollten entsprechend respektiert werden.
Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Das italienische Waffenrecht ist streng und aufgrund zahlreicher Gesetze und anderweitiger Regelungen komplex. Grundsätzlich ist das Mitführen von Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, Messern (auch kleine bzw. Taschenmesser), Schlagstöcken aller Art, Taser, Pfefferspray, usw. verboten bzw. nur mit behördlicher Erlaubnis (z. B. Europäischer Feuerwaffenpass) oder unter strengen Auflagen möglich. Auch Gegenstände, die keine Waffen sind, aber als solche verwendet werden können („armi improprie", z. B. Schraubenzieher), können unter Umständen mit Auflagen versehen werden (z. B. adäquate/verschlossene Aufbewahrung). Verstöße können strafrechtlich geahndet werden.
Weitergehende Informationen können bei den Carabinieri oder bei der Polizia di Stato angefordert werden.
In Rom verhängt die Stadtverwaltung zum Schutz der Denkmäler teilweise drakonische Strafen, die z.B. schon für einen Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens oder für Picknick auf der Spanischen Treppe ausgesprochen werden können. Nähere Informationen bietet TurismoRoma.
Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in Italien untersagt.
Auf Sardinien ist jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kiesel oder Quarzgestein, auch nur in kleinster Menge, gesetzlich verboten. Bei Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Norm werden Sanktionen in Höhe von 500 EUR bis 3.000 EUR verhängt.
Strände und Dünen dürfen in der Regel nicht befahren werden. Insbesondere in Naturschutzgebieten ist erhöhte Aufmerksamkeit auf die örtlichen Verhaltensregeln zu richten. Verstöße können mit Freiheitsstrafen und erheblichen Geldbußen geahndet werden.
Seit 2019 wurde in diversen Regionen Italiens ein absolutes Rauchverbot an öffentlichen Stränden eingeführt, welches seitdem auf weitere Kommunen ausgeweitet wurde. Es umfasst häufig nicht nur Tabakprodukte, sondern auch e-Zigaretten. Bei Verstößen drohen Bußgelder zw. 25 EUR und 500 EUR.
In mehreren Städten, darunter vor allem süditalienische Urlaubsorte wie z.B. Sorrent, Tropea und Cagliari, ist es verboten, sich im öffentlichen Raum außerhalb von Badebereichen oberkörperfrei oder in Badekleidung aufzuhalten. Verstöße können mit Bußgeldern von 25 EUR bis 500 EUR geahndet werden.
Nutzer italienischer Skipisten müssen eine gültige Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten besitzen und diese auch nachweisen können. Viele Haftpflichtversicherungen decken den Bereich des Skifahrens ab; dies sollte jedoch vor Reisebeginn überprüft werden. Sollte ein entsprechender Versicherungsschutz nicht bestehen, kann bei Kauf des Skipasses eine zusätzliche Tagespolice abgeschlossen werden. Ab 1. November 2025 besteht zudem für alle Ski-, Snowboard- und Schlittenfahrer eine Helmpflicht (CE zertifiziert) in allen Skigebieten.
Bei Nichtbeachtung wird ein hohes Bußgeld fällig, zusätzlich droht das Einziehen des Skipasses.
Die Obergrenze für Barzahlungen in Italien liegt seit 2023 bei einem Höchstbetrag von 4.999 EUR. Auch Touristen sind davon betroffen, wenn diese z. B. gebuchte Unterkünfte oder Mietwagenrechnungen und Ähnliches begleichen wollen. Rechnungen, die über diesen Betrag hinausgehen, können nur mit Kreditkarte, Debitkarte (Girocard) oder per Überweisung beglichen werden. Nähere Informationen erteilt die deutsche Botschaft in Rom.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Wichtig: Für Weiterreisen mit der Fähre von italienischen Häfen aus benötigt jeder Reisende (auch Kinder egal welchen Alters) ein gültiges Reisedokument und ggf. ein gültiges Visum. Auch beim Check-in in Hotels ist für jeden Reisenden ein gültiges Reisedokument vorzulegen.
Anmerkungen:
Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen daher grundsätzlich seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen nur mit gültigem Ausweis nach Italien zu reisen.
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 EUR übersteigt, deklariert werden.
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Nach individueller Indikation sind Impfungen gegen Hepatitis A und Hepatitis B angeraten.
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Es besteht in Italien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Chikungunyafieber und Denguefieber kann in den Sommermonaten vereinzelt in Italien durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen werden. In den Sommermonaten kann es zudem zu saisonalen Ausbrüchen von West-Nil-Fieber kommen.
Das im Norden saisonal vorkommende Phlebotomusfieber oder Toskanafieber wird durch kleine Sandfliegen übertragen und verursacht v.a. Kopf- und Gliederschmerzen.
Durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die mit Durchfällen einhergehen.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein.
Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Italienische Republik.
301.338 qkm.
60.461.826 (UNO Schätzung 2020).
201 pro qkm.
Rom.
Italien gliedert sich in die italienischen Alpen, die norditalienische Tiefebene, die eigentliche Apenninenhalbinsel und in zahlreiche Inseln, – Sizilien, Sardinien, Elba, Ischia und Capri sind wohl die bekanntesten. Die in Oberitalien gelegenen Alpen bilden eine natürliche Grenze zu Frankreich, der Schweiz, Österreich und Slowenien. Im Süden, Südwesten und Südosten wird das Land vom Mittelmeer begrenzt. Außerdem grenzt Italien an San Marino und Vatikanstadt. Die Apenninen, die eine Höhe bis zu 2910 m erreichen, durchziehen die gesamte Halbinsel.
Norditalien umfasst die Alpen, die fruchtbare, dicht besiedelte Po-Ebene und den ligurisch-etruskischen Teil der Apenninen. In der Region Piemonte und Val d'Aosta liegen einige der höchsten Berge und schönsten Skigebiete Europas. Zahlreiche Gebirgsflüsse fließen von den Bergen zur Po-Ebene und durchziehen das italienische Seengebiet (Lago Maggiore, Lago di Como und Lago di Garda sind die bekanntesten). Die Po-Ebene besteht überwiegend aus fruchtbarem Schwemmland. Der Po, der größte Strom Italiens, mündet im Osten in die Adria.
Mittelitalien liegt im nördlichen Teil der italienischen Halbinsel. Die Landschaft der Toskana ist sehr abwechslungsreich; schneebedeckte Berge (Appennino Toscano), saftiges grünes Land, Hügel, Sandstrände und zahlreiche Inseln in Küstennähe erwarten den Besucher. Die Region Marche, zwischen den Apenninen und der Adria gelegen, ist ein Bergland mit Flüssen und kleinen, fruchtbaren Ebenen. Die gebirgigen Regioni (Verwaltungsbezirke) der Abruzzen grenzen im Norden an die Marken, das südlich der Abruzzen gelegene Molise grenzt im Süden an Puglia. Lazio und Campania liegen am Tyrrhenischen Meer und bilden die westliche Grenze. Umbria, das »grüne Herz Italiens«, besteht aus Hügeln und weiten Ebenen.
Süditalien reicht von Baia Domizia bis hin zum Golf von Neapel und zieht sich an der felsigen Küste entlang bis zur Grenze nach Kalabrien hin. In der Campania gibt es niedrige Berge mit flachen Küstenregionen. Die süditalienischen Apenninen sind niedriger als die nördlichen, die Appennino Neapolitano gehen langsam in das sanfte Hügelland der Umgebung von Sorrent über. Die Inseln Capri, Ischia und Procida im Tyrrhenischen Meer gehören ebenfalls zur Campania. In Apulien prägen vulkanische Hügel und abgelegene Sümpfe das Landschaftsbild. In Süditalien gibt es noch aktive Vulkane, der Vesuv, östlich von Neapel, ist einer der größten Vulkane Europas. Kalabrien, die »Stiefelspitze«, ist waldreich und dünn besiedelt.
Republik seit 1946. Verfassung von 1948, letzte Änderung 2007. Zweikammerparlament: Abgeordnetenhaus (Camera dei Deputati) mit 630 Mitgliedern und Senat (Senato della Repubblica) mit 315 Mitgliedern. Wahl des Staatsoberhauptes alle 7 Jahre durch ein Wahlmänner-Kollegium. Nationale Einheit seit 1861. Italien ist EU-Mitglied.
Sergio Mattarella, seit Februar 2015.
Premierminister Giorgia Meloni, seit Oktober 2022.
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Premierminister Giorgia Meloni, seit Oktober 2022.
Italien hat als Reiseland zurecht absoluten Kultstatus, denn es bietet viele Attraktionen für internationale Touristen – eine traumhafte Landschaft, unzählige faszinierende Städte, ein fantastisches Kulturerbe, eine Richtung weisende Modeindustrie – aber es ist und bleibt vor allem italienisch.
Das ganze Land in nur einer Reise kennen lernen zu wollen ist ein bisschen wie eine komplette Bibliothek auf einmal zu lesen – unmöglich. Es ist besser, sich auf einen oder zwei der unzähligen touristischen Leckerbissen zu konzentrieren und sich ganz auf die Gastfreundschaft, den Stil und das Temperament der gewählten Region einzulassen.
Italiens Vielseitigkeit macht einen Großteil seiner Attraktivität aus. Seien es Neapel mit seinen Vespas und ihrem unausweichlichen Hupkonzert, die geschwungenen Hügel der Toskana, die Renaissance-Kulisse von Florenz oder die Fußballfans von Turin, Italien besitzt eine ungeheure Anziehungskraft. Ganz zu schweigen vom Essen!
Italiens nationale Fluggesellschaft heißt ITA Airways (AZ). ITA fliegt ab Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart nach Rom sowie ab München nach Mailand.
Tuifly (X3) verbindet zahlreiche deutsche Städte sowie Wien, Genf und Zürich mit italienischen Destinationen.
Air Dolomiti (EN) fliegt von München und Frankfurt/M. aus verschiedene italienische Städte an.
KM Malta Airlines fliegt mehrmals wöchentlich von München nach Catania (Sizilien).
Italien wird auch von Lufthansa (LH), Eurowings (EW), Austrian Airlines (OS) und Swiss (LX) angeflogen. Eurowings (EW) fliegt u.a. ab Hannover nach Bergamo sowie ab Nürnberg nach Rom.
Austrian Holidays (OS) verbindet u.a. Wien mit Catania, Olbia, Neapel und Palermo.
Condor (DE) fliegt von zahlreichen deutschen Flughäfen nach Olbia und nach Lamezia Terme sowie ab Frankfurt a.M. nach Mailand Malpensa und Rom. Ab Zürich fliegt Condor (DE) nach Olbia.
Discover Airlines (4Y) fliegt ab München nach Neapel, Palermo und Rom.
AeroItalia (XZ) fliegt ab Wien nach Ancona.
Ryanair (FR) fliegt u.a. von Berlin nach Mailand und von Wien nach Salerno.
Wizz Air (W6) fliegt ab Basel nach Palermo sowie ab Berlin und Hamburg nach Rom-Fiuminico.
easyJet (U2) fliegt u.a. ab Innsbruck, Salzburg und Zürich nach Neapel sowie ab Basel-Muhouse-Freiburg Euro Airport nach Rimini und ab Wien nach Mailand-Linate.
Frankfurt - Rom: 2 Std.; Frankfurt - Florenz: 1 Std. 30 Min.; Frankfurt - Venedig: 1 Std. 15 Min.; Wien - Rom: 1 Std. 40 Min.; Zürich/Genf - Rom: 1 Std. 25 Min.
Italien grenzt an Frankreich, die Schweiz, Österreich und Slowenien. Da alle Nachbarstaaten dem Schengen-Raum angehören, gibt es an den Landgrenzen in der Regel keine festen Grenzkontrollen. Stichprobenartige Überprüfungen sind jedoch jederzeit möglich. Für die Einreise mit dem Fahrzeug ist der nationale Führerschein ausreichend.
Wichtige Alpenübergänge und Routen
Die Anreise über die Alpen erfolgt über gut ausgebaute Autobahnen, Tunnel und Passstraßen:
Hinweis für den Winter: Bei Fahrten über Gebirgspässe und alpine Routen muss wetterbedingt mit Einschränkungen gerechnet werden. In vielen Regionen und auf Autobahnen gilt im Winter eine Winterreifen- oder Schneekettenpflicht.
Das italienische Autobahnnetz ist fast flächendeckend mautpflichtig (eine Ausnahme bildet u. a. die A2 Autostrada del Mediterraneo von Salerno nach Reggio Calabria). Die Mautzahlung erfolgt an den Mautstellen in bar, mit EC- oder Kreditkarte sowie elektronisch (z. B. via Telepass, UnipolMove oder MooneyGo).
Zusätzliche Tunnelgebühren fallen für folgende Alpenpässe an:
Zudem können für einzelne Passstraßen (wie z. B. das Timmelsjoch oder den Stallersattel) saisonale Mautgebühren anfallen.
Zahlreiche Fernbusanbieter wie Flixbus bieten direkte Verbindungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Italien an. Häufig angefahrene Zielen sind unter anderem Mailand, Venedig, Rom und Bologna (inklusive Tag- und Nachtverbindungen ab Städten wie München, Freiburg oder Wien). In den Wintermonaten werden zudem spezielle Verbindungen in die Skigebiete der Dolomiten angeboten.
Italien ist über ein gut ausgebautes Verkehrsnetz aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gut erreichbar. Da alle Nachbarstaaten dem Schengen-Raum angehören, gibt es an den Landgrenzen in der Regel keine festen Grenzkontrollen, wobei stichprobenartige Überprüfungen jederzeit möglich sind. Für die Einreise mit dem Fahrzeug reicht der nationale Führerschein aus.
Die Anreise mit dem Auto erfolgt über wichtige Alpenübergänge wie den Brennerpass (A13/A22) aus Österreich, die Tunnelverbindungen Mont-Blanc und Fréjus aus Frankreich sowie die Gotthard- und Simplon-Routen aus der Schweiz. Alternativ verkehren Autozüge durch den Simplontunnel zwischen Brig (Wallis) und Iselle (Fahrzeit ca. 20 Minuten), von wo aus man schnell die italienische Autobahn erreicht. Aus Slowenien führen unkomplizierte Routen bei Triest und Gorizia nach Norditalien. Bei Fahrten im Winter muss auf alpinen Strecken mit Einschränkungen sowie einer Winterreifen- oder Schneekettenpflicht gerechnet werden. Die Autobahnen in Italien sind fast flächendeckend mautpflichtig (eine Ausnahme bildet u. a. die A2 Autostrada del Mediterraneo von Salerno nach Reggio Calabria). Die Maut wird in bar, mit Karte oder elektronisch (z. B. Telepass) bezahlt. Zusätzliche Gebühren fallen für Tunnels wie den Mont-Blanc, Fréjus, Großen St. Bernhard oder Munt-la-Schera sowie für einzelne Gebirgspässe an.
Im Bahnverkehr verbinden Schienenkorridore Mitteleuropa mit Italien. Aus der Schweiz sorgen der Gotthard- und der Lötschberg-Basistunnel für schnelle Verbindungen, unter anderem mit dem modernen Hochgeschwindigkeitszug Giruno der SBB. Zusammen mit Trenitalia bestehen tägliche Direktverbindungen ab Genf, Basel und Zürich nach Mailand (mit Anschluss nach Venedig, Florenz oder Bologna). Die Fahrzeit von Zürich nach Mailand beträgt etwa 3 Stunden und 15 Minuten. Aus Deutschland und Österreich verkehren EuroCity-Züge von DB und ÖBB ab München über Innsbruck, Bozen und Verona nach Bologna. In Verona und Bologna besteht direkter Anschluss an die italienischen Hochgeschwindigkeitszüge Richtung Rom, Neapel und Turin. Zudem fährt täglich ein EuroCity-Express (ECE) von Frankfurt am Main via Schweiz nach Mailand.
Für die Anreise über Nacht bieten ÖBB Nightjet-Züge tägliche Verbindungen aus Deutschland und Österreich nach Venedig, Rom, Mailand und an die Ligurische Küste an. In den Wintermonaten verbindet Zudem der European Sleeper Brüssel und Köln mit Zielen in Norditalien. Wer eine besondere Route sucht, kann mit der Ganzjahres-Seilbahn Matterhorn Alpine Crossing direkt von Zermatt (Schweiz) nach Breuil-Cervinia (Italien) schweben. Ergänzend bieten Fernbusanbieter wie Flixbus zahlreiche Tag- und Nachtlinien aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Mailand, Venedig, Rom sowie in den Wintermonaten direkt in die Skigebiete der Dolomiten an.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Italien gültig.
Zahlreiche Schiffs- und Fährverbindungen verknüpfen Italien mit seinen Nachbarstaaten und dem Mittelmeerraum. Regelmäßige Routen bestehen unter anderem nach Albanien, Griechenland, Kroatien und Montenegro über die Adria sowie nach Korsika, Spanien, Marokko und Tunesien. Auskünfte zu den aktuellen Fahrplänen und Buchungsmöglichkeiten erteilen die jeweiligen Reedereien sowie die offiziellen Fremdenverkehrsämter.
Fährverbindungen verschiedener Schifffahrtsgesellschaften von und nach Italien können bequem online bei Anbietern wie Direct Ferries gebucht werden.
Zu den wichtigsten Fährgesellschaften im internationalen Schiffsverkehr von und nach Italien gehören unter anderem Superfast Ferries, SNAV, Liberty Lines, Moby Lines und Navigazione Libera del Golfo.
ITA - Airways und andere Fluggesellschaften, wie z.B. Eurowings, Easyjet, Ryanair und Wizz Air, fliegen alle größeren Städte des Landes an. ITA fliegt ab Rom nach Mailand, Catania, Bari und Lamezia Terme sowie ab Mailand nach Bari und Neapel.
Das italienische Straßennetz erstreckt sich über mehr als 480.000 Kilometer und ist in verschiedene Kategorien unterteilt: Autobahnen (Autostrade, A) für den Fernverkehr, Staatsstraßen (Strade Statali, SS) zur Verbindung von Regionen und Orten sowie Provinzial- und Kommunalstraßen (SP und SC) für den regionalen und lokalen Verkehr.
Mit Ausnahme einzelner Abschnitte (wie der mautfreien A2 Autostrada del Mediterraneo von Salerno nach Reggio Calabria) sind die Autobahnen in Italien fast flächendeckend mautpflichtig. Die Bezahlung an den Mautstationen erfolgt spurabhängig: Gelb markierte Spuren sind ausschließlich für elektronische Mautsysteme reserviert. Blaue Spuren dienen der Zahlung mit EC- oder Kreditkarte, während weiße Spuren für Bargeld- und Kartenzahlung vorgesehen sind (teils mit Personal, teils automatisch).
Neben der Kartenzahlung stehen für die automatische Abrechnung elektronische Transponder wie Telepass, UnipolMove oder MooneyGo zur Verfügung. Auf bestimmten Strecken in Norditalien (u. a. A36, A59 und A60 der Autostrada Pedemontana Lombarda) gilt das kamerasystembasierte Free Flow System, das eine vorherige Online-Registrierung oder Nachzahlung erfordert.
Sollte an einer Mautstation eine Schranke aufgrund eines technischen Defekts geöffnet sein, darf nicht einfach ohne Zahlung durchgefahren werden. Über den Hilfeknopf an der Säule muss ein Beleg angefordert werden, um die offene Mautgebühr im Nachgang online oder an einer Vertriebsstelle zu begleichen, da andernfalls hohe Nachforderungen drohen.
Kraftstoffe wie bleifreies Benzin (Senza Piombo) und Diesel sind flächendeckend erhältlich. An kleineren Tankstellen abseits der Autobahnen ist vereinzelt noch eine Mittagspause zwischen ca. 12:00 und 15:00 Uhr üblich; Selbstbedienungsautomaten (Self) stehen an den Zapfsäulen jedoch meist rund um die Uhr zur Verfügung.
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Detaillierte Informationen über das italienische Autobahnnetz, aktuelle Mautgebühren und die Verkehrslage sind direkt bei der Betreibergesellschaft Autostrade per l'Italia erhältlich.
Mietwagen sind in nahezu allen Städten, an den Flughäfen sowie in den größeren Urlaubsregionen Italiens sowohl bei großen internationalen Anbietern (wie Avis, Europcar, Hertz oder Sixt) als auch bei lokalen Autovermietungen (wie Maggiore) erhältlich. Die Schalter befinden sich meist direkt in den Ankunftsterminals der Flughäfen sowie an den Hauptbahnhöfen.
Das Mindestalter für die Anmietung liegt in der Regel bei 21 Jahren (je nach Fahrzeugklasse und Anbieter teils auch bei 18 oder 25 Jahren) und der Fahrer muss den Führerschein meist seit mindestens einem Jahr besitzen. Bei Fahrern unter 25 Jahren fällt häufig eine zusätzliche Jungfahrergebühr an. Für die Anmietung wird von den meisten Vermietern eine auf den Namen des Hauptfahrers ausgestellte Kreditkarte zur Kaution verlangt.
Offizielle Taxis in Italien (in Rom leicht an der weißen Farbe sowie dem Taxi-Schild auf dem Dach und der Lizenznummer an den Türen zu erkennen) stehen an den ausgewiesenen Taxiständen an Bahnhöfen, Plätzen und Flughäfen bereit oder können telefonisch beziehungsweise per App (z. B. FreeNow oder AppTaxi) bestellt werden. Ein Heranwinken auf der Straße ist in italienischen Großstädten unüblich und meist nicht erfolgreich.
Für Fahrten zwischen dem Stadtzentrum von Rom und den beiden Flughäfen (Fiumicino und Ciampino) gelten gesetzlich festgelegte Festpreise, die bereits das Gepäck beinhalten. Für Strecken außerhalb des Stadtgebiets oder bei Überlandfahrten sollte darauf geachtet werden, dass das Taxameter eingeschaltet ist bzw. der Fahrpreis vor Fahrtantritt klar vereinbart wird.
Ein dichtes Netz aus Regional- und Langstreckenbussen verbindet Städte, kleinere Ortschaften und ländliche Regionen in ganz Italien. Auch auf den Inseln Sardinien (z. B. mit den ARST-Bussen) und Sizilien (z. B. SAIS oder AST) sorgt der Busverkehr für eine gute Abdeckung von der Küste bis ins Landesinnere.
In abgelegeneren Gebieten oder Bergregionen ist der Busverkehr das Hauptverkehrsmittel, da das Schienennetz dort oft spärlich ausgebaut ist. Zu beachten ist, dass auf vielen regionalen Strecken an Sonn- und Feiertagen sowie in den Schulferien ein deutlich reduzierter Fahrplan gilt. Busfahrkarten für den Regionalverkehr müssen in der Regel vor Fahrtantritt in Tabakläden (Tabacchi), an Kiosken oder Bahnhöfen gekauft und beim Einsteigen entwertet werden.
Im Fahrzeug müssen ein Warnkreuz bzw. rotes Warndreieck sowie für alle Insassen eine reflektierende Warnweste mitgeführt werden. Das Tragen der Warnweste ist Pflicht, wenn das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Panne oder einem Unfall verlassen und die Fahrbahn betreten wird.
In geschlossenen Ortschaften gilt grundsätzlich ein Tempolimit von 50 km/h; in ausgewiesenen Zonen – wie Teilen der historischen Innenstädte von Bologna, Florenz, Mailand und Rom – sind 30 km/h vorgeschrieben. Außerorts betragen die Höchstgeschwindigkeiten 90 km/h auf Landstraßen, 110 km/h auf Schnellstraßen (bei Regen 90 km/h) und 130 km/h auf Autobahnen (bei Regen 110 km/h). Für Gespanne (Pkw mit Anhänger oder Wohnwagen) gelten strengere Limits: maximal 70 km/h außerorts und auf Schnellstraßen sowie maximal 80 km/h auf Autobahnen. Eine deutsche 100-km/h-Zulassung für Gespanne besitzt in Italien keine Gültigkeit.
Für den Wintersport auf italienischen Skipisten gelten strenge Sicherheitsauflagen: Alle Skifahrer, Snowboarder und Rodler müssen eine gültige Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten nachweisen können. Zudem besteht eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (einige Wintersportregionen schreiben den Helm mittlerweile altersunabhängig für alle Pistennutzer vor).
Der ADAC-Auslandsnotruf bietet Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Schutzbriefs Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, dem Verlust von Reisedokumenten sowie bei medizinischen Notfällen. Die Notrufzentralen sind rund um die Uhr erreichbar: Bei Pannen und Unfällen unter +49 89 22 22 22, bei Erkrankungen und medizinischen Notfällen unter +49 89 76 76 76.
Alternativ können Pannen im Ausland auch digital über die ADAC-Pannenhelfer-App gemeldet werden. Vor Ort in Italien arbeitet der ADAC eng mit dem italienischen Automobilclub ACI (Automobile Club d'Italia) zusammen.
Ein Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat ist in Italien uneingeschränkt gültig. Nationale Führerscheine aus Drittstaaten außerhalb der EU/EWR werden in Verbindung mit einem Internationalen Führerschein (oder einer beglaubigten Übersetzung) anerkannt. Wichtig zu beachten: Vorläufige oder befristete Papierführerscheine sowie Führerscheine auf Probe werden von den italienischen Behörden in der Regel nicht anerkannt.
Für das Fahren von Motorrädern und Roller-Klassen ist der entsprechende nationale bzw. EU-Führerschein erforderlich (z. B. Klasse AM für Mopeds bis 50 ccm, Klasse A1/A2/A für leistungsstärkere Zweiräder). Das Mitführen eines Schutzhelms (ECE-Norm) ist für Fahrer und Sozius gesetzlich vorgeschrieben.
Als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung reicht für Fahrzeuge aus EU- und EFTA-Staaten das amtliche Kennzeichen (Kennzeichenabkommen). Es wird jedoch dringend empfohlen, die Grüne Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte) mitzuführen, da sie bei der Unfallaufnahme die Schadensabwicklung vor Ort erheblich erleichtert. Neben den Zulassungsdokumenten (Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I) sollte eine Vollmacht des Fahrzeughalters mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug nicht auf den Fahrer zugelassen ist.
Die italienischen Großstädte wie Rom, Mailand, Neapel, Turin, Genua und Venedig verfügen über ein gut ausgebautes öffentliches Nahverkehrssystem aus U-Bahnen (Metropolitana), Straßenbahnen, Bussen sowie teils Oberleitungsbussen. In Rom besteht das U-Bahn-Netz aus den Linien A, B/B1 und C (wobei die Linie C stetig weiter in Richtung Zentrum ausgebaut wird). Auch Städte wie Mailand, Turin, Neapel, Brescia, Genua und Catania besitzen eigene U-Bahn-Netze.
Fahrkarten gelten in der Regel verkehrsmittelübergreifend für Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen im jeweiligen Tarifgebiet. Ein Standard-Einzelticket ist nach der Entwertung meist für 90 bis 100 Minuten gültig. Tickets müssen in der Regel vor Fahrtantritt in Tabakläden (Tabacchi), an Kiosken, in Zeitungsgeschäften oder an Automaten in den Stationen gekauft werden. Zudem setzt sich in den öffentlichen Verkehrsmitteln fast aller Großstädte das kontaktlose Bezahlen per Bankkarte oder Smartphone direkt am Entwerter (Contactless Pay / Tap & Go) durch.
Neben Einzeltickets werden Mehrtagespässe für Touristen angeboten (in Rom beispielsweise Tages-, 48-Stunden-, 72-Stunden-Tickets oder Wochenkarten der Betreibergesellschaft ATAC). In Bussen und Straßenbahnen müssen Papiertickets direkt beim Einsteigen an den gelben oder gelb-grauen Automaten entwertet werden.
Für die Parkraumbewirtschaftung gilt in ganz Italien ein einheitliches Farbsystem der Bodenmarkierungen: Weiß steht für kostenfreies Parken, Blau kennzeichnet kostenpflichtige Parkplätze (Zahlung am Parkscheinautomaten oder per App wie EasyPark). Gelbe Linien reservieren Parkflächen für Anwohner, Behinderte, Taxis oder Ladezonen. In vielen historischen Stadtzentren (Zona a Traffico Limitato, ZTL) gilt zudem ein striktes Fahrverbot für uneingeschränkten Fahrzeugverkehr.
Das italienische Schienennetz wird maßgeblich von der staatlichen Eisenbahngesellschaft Trenitalia betrieben. Ergänzt wird dieses Angebot durch den privaten Hochgeschwindigkeitsanbieter Italo (NTV) sowie durch verschiedene regionale Bahngesellschaften. Trenitalia betreibt die bekannten Frecciarossa-Hochgeschwindigkeitszüge, die wichtige Knotenpunkte wie Turin, Mailand, Venedig, Bologna, Florenz, Rom, Neapel und Salerno in hoher Frequenz miteinander verbinden. Auf weiteren Hauptachsen verknüpfen sie Städte wie Bozen, Verona, Genova, Lecce und Reggio Calabria.
Für Strecken über Nacht stehen die Intercity Notte-Züge von Trenitalia zur Verfügung, die Metropolen auf dem Festland sowie Direktverbindungen nach Sizilien bedienen (wobei die Züge auf die Fähre verladen werden). Auf Sardinien verbindet ein regionales Schienennetz Städte wie Cagliari, Sassari, Olbia und Porto Torres.
Besondere Reiseerlebnisse bieten die historischen Züge der Fondazione FS sowie der Luxuszug Orient Express La Dolce Vita, der auf ausgewählten Panoramastrecken durch mehrere Regionen Italiens verkehrt.
Klassische Inlands-Autoreisezüge werden von Trenitalia derzeit nicht mehr angeboten. Für die flexible Erkundung des Landes eignet sich für Reisende mit Wohnsitz in Europa der Interrail Italien Pass, der an flexibel wählbaren Tagen innerhalb eines Monats unbegrenzte Fahrten ermöglicht (Reservierungsgebühren für Hochgeschwindigkeitszüge fallen separat an).
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Italien gültig.
In den Zügen der italienischen Bahngesellschaft Trenitalia können kleine Hunde und Haustiere bis zu den Maßen 70 x 30 x 50 cm in einer Transportbox kostenfrei mitgenommen werden. Auch größere Hunde sind in den meisten Zügen (wie Frecciarossa, Intercity und Regionalzügen) erlaubt, benötigen jedoch ein eigenes Ticket. Voraussetzung für größere Hunde ist das Führen an der Leine sowie das Tragen eines Maulkorbs. Zudem müssen der EU-Heimtierausweis und der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung mitgeführt werden. Blinden- und Assistenzhunde reisen grundsätzlich kostenlos und ohne Einschränkungen mit. Weitere Informationen bietet Trenitalia.
Zu den wichtigsten Hafenstädten Italiens zählen Ancona, Brindisi, Cagliari, Civitavecchia, Genua, Livorno, Neapel, Palermo und Venedig.
Zahlreiche Auto- und Passagierfähren verbinden das italienische Festland ganzjährig mit den Inseln Sardinien, Sizilien, den Äolischen Inseln sowie Elba und Capri. Neben regulären Fährschiffen kommen auf kürzeren Strecken auch Schnellfähren und Tragflügelboote zum Einsatz.
Wichtige Fährgesellschaften im italienischen Insel- und Küstenverkehr sind unter anderem Tirrenia, Moby Lines, SNAV sowie Grimaldi Lines.
Auch auf den großen oberitalienischen Seen (Gardasee, Lago Maggiore, Comer See und Iseosee) besteht ein dichtes Fährnetz für Personen und Fahrräder sowie teilweise für Pkw. Die Fahrten auf dem Gardasee, Comer See und Lago Maggiore werden zentral von der Schifffahrtsgesellschaft Gestione Navigazione Laghi betrieben.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Aushelfender Träger ist die italienische Krankenkasse Azienda Sanitaria Locale (ASL) des Nationalen Gesundheitsdienstes. Anschriftenverzeichnisse von Vertragsärzten liegen in den ASL-Niederlassungen in sehr vielen Städten aus. Kostenlose Behandlung ist ausschließlich beim Vertragsarzt gewährleistet. Im Allgemeinen muss man jedoch einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen. Außerhalb der Dienstzeiten sollte man sich an den Guardia medica noturna e festiva wenden, der in größeren Orten eingerichtet ist.
In Italien gibt es zahlreiche Kurbäder, die teilweise aus der Römer-Zeit stammen. Die bekanntesten sind: Abano Terme und Montegrotto Terme (Venetien), Acqui Terme (Piemont), Chianciano und Montecatini Terme (Toskana), Fiuggi (Latium), Porretta Terme und Salsomaggiore Terme (Emilia-Romagna), Sciacca (Sizilien) und Sirmione (Lombardei). In Meran (Südtirol) wird eine spezielle Traubenkur angeboten.
Weitere Informationen zu Kurbädern in Italien ist auch vom Italienischer Verband der Kurbäder- und Heilwasserindustrien, La Federterme, erhältlich.
[1] Hepatitis A kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis A sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung erfolgen, besonders bei Aufenthalten im Süden von Italien.
[2] Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
In ländlichen Gebieten ist das Leitungswasser z. T. nicht trinkbar, »Acqua Non Potabile« bedeutet »Kein Trinkwasser«. Im Zweifelsfall abgefülltes Wasser trinken, vor allem zur Umgewöhnung zu Beginn des Aufenthaltes. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober in ländlicher Umgebung durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
Das von Sandfliegen übertragene Phlebotomusfieber (Toskanafieber) kommt saisonal im Norden Italiens vor. Insektenschutz und lange, helle Kleidung wird als Prophylaxe empfohlen.
Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Italien in den Sommermonaten vor. Eine Schutzimpfung gibt es nicht, es empfiehlt sich ein wirksamer Mückenschutz.
Italien gilt als terrestrisch tollwutfrei.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 5, 10, 20 und 50 Cents.
Hinweis: Italien prägt seit 2018 keine 1- und 2-Cent-Münzen mehr. Preise müssen zu den nächsten 5 Cent aufgerundet werden. 1- und 2-Cent-Münzen aus anderen EU-Ländern werden in Italien akzeptiert.
In Italien werden alle gängigen internationalen Kredit- und Debitkarten (insbesondere Visa, Mastercard und American Express) sowie Girocards weitgehend akzeptiert. In kleineren Geschäften, Cafés oder auf ländlichen Märkten wird für kleinere Beträge jedoch gelegentlich weiterhin Barzahlung bevorzugt.
In Italien gilt eine gesetzliche Obergrenze für Barzahlungen: Beträge ab 5.000 € dürfen nicht mehr in bar beglichen werden. Rechnungen ab dieser Grenze müssen zwingend elektronisch (z. B. per Kreditkarte, EC-Karte) oder per Banküberweisung gezahlt werden.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Mo-Fr 08.30-13.30 und 15.00-16.00 Uhr, z. T. auch Samstag vormittags.
Amtssprache ist Italienisch. Südtirol ist offiziell zweisprachig, es wird überwiegend Deutsch gesprochen. Ladinisch ist z. T. Schulsprache in Trentino. In den Grenzgebieten zu Frankreich und zur Schweiz von der italienischen Riviera bis zum Gebiet nördlich von Mailand wird Französisch gesprochen, Slowenisch in Triest und Görz. Auf Sardinien spricht man in einigen Gegenden Katalanisch. In Ferienorten und größeren Städten wird z. T. Englisch, Deutsch oder Französisch gesprochen.
Zusätzlich werden zahlreiche Feste zu Ehren der jeweiligen Schutzheiligen abgehalten. Geschäfte bleiben meist geöffnet:
Turin (Torino)/Genua (Genova)/Florenz (Firenze): 24. Juni (Johannes der Täufer).
Mailand (Milano): 7. Dez. (St. Ambrosius).
Venedig (Venezia): 25. April (St. Markus).
Bologna: 4. Okt. (St. Petronius).
Neapel (Napoli): 19. Sept. (St. Gennaro).
Bari: 6. Dez. (St. Nikolaus).
Palermo: 15. Juli (St. Rosalia).
Rom (Roma): 29. Juni (St. Petrus).
Siena: 2. Juli und 16. Aug. (Palio-Pferderennen).
Triest (Trieste): 3. Nov. (St. Giusto).
Die folgenden Artikel dürfen bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern zollfrei nach Italien eingeführt werden:
200 Zigaretten und 100 Zigarillos und 50 Zigarren und 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Tabakwaren und Alkohol können nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom italienischen Zoll erhältlich.
Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 0039. Die nationale Stadtvorwahl für Rom ist 06. Innerhalb von Italien müssen immer zuerst die Ortskennziffern beginnend mit der 0 gewählt werden.
4G- und 5G-Mobilfunknetz. Mobilfunkgesellschaften umfassen u.a. Vodafone, Fastweb Mobile, TIM Mobile und Wind Tre. Landesweite Netzabdeckung. Internationale Roaming-Verträge bestehen.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen kann sich dennoch der Erwerb einer italienischen SIM-Karte oder von Prepaid-Karten der lokalen Anbieter lohnen. Oft gibt es Angebote für Touristen.
Öffentliches kostenloses WLAN-Hotspots gibt es in Italien in über 8.000 Kommunen. Die meisten Unterkünfte bieten in größeren Städten und in Touristen-Gebieten kostenloses WLAN. WLAN gibt es in Italien außerdem über die WiFi.Italia.it-App des Piazza WiFi Italia-Projektes auf Flughäfen, Bahnhöfen, in Zügen, in größeren Hotels, in Bars, Restaurants, Cafés und an anderen Orten im öffentlichen Raum.
Briefe innerhalb Europas benötigen in der Regel 7-10 Tage. Briefmarken werden außer in Postämtern auch in Tabakläden verkauft. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Sa 08.00/08.30-12.00/12.30 und 14.00/14.30-17.30/18.00 Uhr.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Italien empfangen.
Italienische Waren sind weltbekannt für ihre Eleganz, ihren Schick und ihre hohe Qualität. Italienisches Design ist sehr gefragt. Man sollte beim Kauf von Antiquitäten vorsichtig sein, in Italien gibt es geschickte Fälscher. Für größere Käufe wird mitunter Rabatt gegeben. Florenz, Mailand und Rom sind führende Modestädte, aber die Boutiquen der Kleinstädte sind ebenfalls einen Besuch wert. Einige Städte sind für besondere Produkte bekannt: Como (Lombardei) für Seide; Prato (Toskana) für Textilien; Empoli (Toskana) für Flaschen und Gläser aus grünem Glas; Deruta (Umbrien) und Faenza (Emilia-Romagna) für Keramik und Carrara (Toskana) für Marmor. In Torre Annunziato (Kampanien) und Alghero (Sardinien) werden Kunstgewerbeartikel aus Korallen hergestellt. In Castelfidardo (Marke) gibt es eine Akkordeonfabrik, und es werden Gitarren und Orgeln gebaut. In Valenza (Piemont) haben sich zahlreiche Kunsthandwerker auf die Goldschmiedekunst spezialisiert. »Confetti« (mit Zucker überzogene Mandeln) gehören zu jeder Hochzeit in Italien, sie kommen aus Sulmona (Abruzzen). Keramikfliesen werden in Vietri sul Mare (Kampanien) produziert. Ravenna (Emilia-Romagna) ist für Mosaiken berühmt.
Führende Einkaufszentren:
Rom: Die Geschäfte in der vornehmen Gegend um die Via Condotti und die Via Sistina bieten eine Riesenauswahl an Bekleidungsstücken aller Moderichtungen, Farben und Designs an, die allerdings teuer sind. Die Geschäfte in der Via Vittorio Veneto sind ebenfalls teuer. An den Bücherständen der Piazza Borghese werden alte Bücher und Drucke verkauft. Secondhandgeschäfte findet man in der malerischen Via del Governo Vecchio, ein paar verwinkelte Gassen von der Piazza Navona entfernt. Sonntagmorgens findet ein Flohmarkt an der Porta Portese in Trastevere statt.
Mailand: Die eleganten Geschäfte liegen in der Via Montenapoleone. Preise sind höher als in anderen Großstädten.
Venedig: Ist berühmt für mundgeblasene Glasartikel, die auf Murano hergestellt werden. Klöppelspitzen von der Insel Burano sind exquisit und sehr teuer.
Die Goldschmiede von Florenz bieten ihre hochwertigen Waren in den Geschäften auf beiden Seiten der Ponte-Vecchio-Brücke an. Florentinischer Gold- und Silberschmuck hat eine besonders seidige Oberfläche, die satinato genannt wird. Filigranarbeiten werden ebenfalls angeboten. Kameen sind schöne Mitbringsel.
Süditalien: Töpferwaren und Teppiche in allen Regionen, Filigranschmuck und Gegenstände aus Gusseisen und Messing in den Abruzzen, Holzschnitzereien in Kalabrien, Korallen und Kameen in Kampanien, Textilien und Tischdecken auf Sizilien und Sardinien. In Cagliari werden kunstvolle Kopien der Bronzestatuen der Nuraghe, die während der Bronzezeit auf Sardinien lebten, angeboten. Die eleganten Geschäfte der größeren Städte wie Neapel, Bari, Reggio di Calabria, Palermo und Cagliari haben eine große Auswahl italienischer Waren. Viele Kleinstädte haben Wochenmärkte. Die hier angebotenen Souvenirs sind oft Massenartikel von schlechter Qualität, die nicht regional hergestellt wurden.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-So 08.30-12.30 und 15.30-22.00 Uhr. In Norditalien schließen die Geschäfte mitunter früher. Lebensmittelgeschäfte haben oft Mittwoch nachmittags geschlossen.
Die Umsatzsteuer liegt je nach Wert der Ware zwischen 4 und 21%. Nicht-EU-Bürger sollten für Artikel über 155 € die Kassenbons aufbewahren, um die Umsatzsteuer (IVA) rückerstattet zu bekommen.
Viele Restaurants bieten ein besonderes Touristenmenü (Menu turistico) an. In Italien gibt es mehr als 20 Weinanbaugebiete, vom Val d'Aosta an der französischen Grenze bis nach Sizilien im Süden.
Getränke: Die Weingüter der Chianti-Gruppe unterliegen den strengen Chianti-Classico-Qualitätskontrollen (am Gallo nero, dem schwarzem Hahn am Flaschenhals erkennbar). Die Chianti-Region ist das einzige Gebiet Italiens mit einer derartigen Qualitätskontrolle. Weine mit der Aufschrift Denominazione di origine controllata kommen aus offiziell anerkannten Weinanbaugebieten (ähnlich der Appellation controllée in Frankreich). Qualitätsweine tragen die Aufschrift Denominazione controllata e garantita. Die Wermutweine von Piemonte sind rosafarben und trocken oder dunkel und süß im Geschmack. Aperitifs wie Campari und Punt e Mes sind weltbekannt, ebenso wie die Liköre Strega, Galliano, Amaretto und Sambuca.
Rom: Gerichte: Abbacchio (Lamm in Weißwein mit Rosmarin), Cannelloni (Nudeln mit Fleisch, Kalbshirn, Spinat, Ei und Käse gefüllt), Broccoli Romani (Brokkoli in Weißwein), Salsa Romana (Wild in süßsaurer brauner Soße mit Rosinen, Maronen und Linsenpüree), Gnocchi alla Romana (Kartoffelklöße). Käsesorten: Mozzarella, Caciotta Romana (halbfetter milder Schafskäse), Pecorino (harter kräftiger Schafskäse), Gorgonzola. Weißweine: Frascati, Albano, Grottaferrata, Velletri, Montefiascone, Marino. Rotweine: Marino, Cesanese, Piglio.
Piemont: Gerichte: Bagna Caoda (traditionelle Anschovis-Suppe mit Gemüse), Fritto Misto Piemontese (gebratenes Fleisch mit Gemüsebeilage), Bonet (Schokoladekuchen mit Kaffee und Keksen)
Aosta-Tal: Gerichte: Fundata (Käse-Fondue mit Milch, Eigelb mit Trüffeln und weißem Pfeffer), Zabaglione (warme Nachspeise aus Eischaum und Marsalawein). Weine: Barolo, Barbera, Barbaresco, Gattinara, Grignolino.
Lombardei: Gerichte: Risotto alla Milanese (Reis mit Safran und Weißwein), Zuppa Pavese (wohl schmeckende klare Suppe mit pochiertem Ei), Minestrone (Gemüsesuppe), Osso buco (Kalbshaxenscheiben mit Tomatensoße und Reis), Panettone (Weihnachtskuchen mit Rosinen und kandierten Früchten). Weine: Valtellina, Sassella, Grumello, Inferno.
Trentino und Südtirol: Beide Regionen sind bekannt für ausgezeichnete Wurst und Schinken. Weine: Lago di Caldaro, Santa Maddalena.
Venetien: Gerichte: Fegato alla Veneziana (hauchdünn geschnittene Kalbsleber mit Zwiebeln in Butter gebraten), Baccalà alla Vicentina (gepökelter Kabeljau, in Milch gedünstet), Radicchio rosso di Treviso (wilder, leicht bitterer roter Salat). Weine: Soave, Bardolino, Valpolicella.
Friaul-Julisch Venetien: Gerichte: Pasta e fagioli (Nudeln mit Bohnen), Prosciutto di San Daniele (Schinken). Weißweine: Tokai, Malvasia, Pinot Bianco, Pinot Grigio. Rotweine: Merlot, Cabernet, Pinot Nero.
Ligurien: Gerichte: Pesto (Soße aus Basilikum, Knoblauch, Pinienkernen und Pecorino-Käse), Cima Genovese (kaltes Kalbfleisch gefüllt mit Kalbshirn, Zwiebeln und Kräutern), Pandolce (Kuchen mit Orangengeschmack). Wein: Sciacchettra.
Emilia-Romagna: Gerichte: Parmigiano (Parmesankäse), Prosciutto di Parma (Parmaschinken), Spaghetti Bolognese (Nudeln mit einer Soße aus Fleisch, Käse und Tomaten), Vitello alla Bolognese (Kalbskottelet mit Parmaschinken und Käse), Cotechino e zampone (Würstchen und mit Schweinefleisch gefüllte Schweinshaxe). Weine: Lambrusco, Albana, Trebbiano, Sangiovese.
Toskana: Gerichte: Bistecca alla Fiorentina (großes T-Bone-Steak über dem Holzfeuer gegrillt, mit frischgemahlenem schwarzen Pfeffer und Olivenöl gewürzt), Minestrone alla Fiorentina (kräftige Gemüsesuppe mit Landbrotscheiben), Pappardelle alla lepre (Nudeln mit Hasensoße), Tortina di carciofi (gebackene Artischockenpastete), Cinghiale di Maremma (Wildschwein aus der Maremma-Region in der Nähe von Grosseto), verschiedene Gerichte mit Schinken, Würstchen und Steak. Süßigkeiten: Panforte di Siena (Gebäck aus Honig, kandierten Früchten, Mandeln und Gewürznelken), Castagnaccio (Maronenkuchen mit Nüssen und Sultaninen), Ricciarelli (dünne Kekse aus Honig und Mandeln aus Siena). Weine: Chianti, Vernaccia, Aleatico, Brunello di Montalcino.
Marken: Gerichte: Brodetto (verschiedene Fischsorten auf Toastbrot, garniert mit Kartoffeln, Sellerie, Tomaten, Lorbeerspitzen und Weißwein), Pasticciata (Nudeln, im Ofen gebacken). Weine: Verdicchio.
Abruzzen-Molise: Gerichte: Die beliebteste Pasta der Region ist Maccheroni alla chitarra, weil die Teigwaren in dünne Streifen geschnitten werden. Süßigkeiten: Parrozzo (Schokoladenkuchen), Zeppole (süße Nudeln). Rotwein: Cerasolo di Abruzzo, Montepulciano. Weißwein: Trebbiano (trocken). Centerbe ist ein hochprozentiger Likör.
Umbrien: Gerichte: Schwarze und weiße Trüffel, Spaghetti, Porchetta alla Perugina (Spanferkel), Carne ai capperi e acciughe (Kalbsfleisch mit Kapern und Kräutersoße), hervorragende Würstchen, Salamisorten und Prosciutto, die in ganz Italien geschätzt werden. Sehr gutes kaltgepresstes Olivenöl kommt aus dieser Region. In der umbrischen Küche verwendete einheimische Zutaten sind: Schweine- und Rindfleisch, Käse, Linsen aus Valnerina, Fisch aus dem Trasimeno-See und dem Fluss Nera sowie Pilze, Gemüse und Kartoffeln aus Colfiorito. Weine: Orvieto (weiß, süß oder trocken) und zahlreiche Rot- und Weißweine (darunter Rubesco aus Torgiano und Weine aus Sagrantino und Montefalco).
Kampanien: Gerichte: Pizza (kulinarischer Stolz der Campania) mit allen möglichen Belägen, Bistecca alla pizzaiola (Steak mit Soße aus Tomaten, Knoblauch und Oregano), Sfogliatelle (süße Käsetaschen mit Ricottakäse), Mozzarella (Kuh- oder Büffelmilch). Die Weine der Region kommen von den Inseln Capri und Ischia.
Apulien: Gerichte: Coniglio ai capperi (Kaninchen mit Kapern) und Ostriche (panierte frische Austern). Weine: Sansevero, Santo Stefano, Aleatico di Puglia.
Kalabrien und Basilikata: Gerichte: Sagne chine (Lasagne mit Artischocken und Fleischbällchen), Zuppa di cipolle (Zwiebelsuppe mit italienischem Weinbrand), Sarde (frische Sardinen mit Olivenöl und Oregano), Alici al limone (frische Anchovis in Zitronensaft gebacken), Melanzane sott'olio (eingelegte Auberginen). Süßigkeiten: Mostaccioli (Schokoladenkekse), Cannariculi (gebratenes Honiggebäck). Weine: Agliatico, Cirò.
Sizilien: Gerichte: Pesce spada (gegrillter Schwertfisch mit Weinbrand, Mozzarella und Kräutern gefüllt), Pasta con le Sarde (Nudeln mit frischen Sardinen), Caponata (gehaltvolles Gericht mit Oliven, Anchovis und Auberginen), Pizza Siciliana (Pizza mit Oliven und Kapern), Triglie alla Siciliana (gegrillte Meerbarbe mit Orangenschale und Weißwein). Süßigkeiten: Cassata (Eiscreme in verschiedenen Geschmacksrichtungen, kandierte Früchte und Bitterschokolade), Frutti di marturana (Marzipanfrüchte). Weine: Regaleali, Corvo di Salaparuta (rot und weiß, sehr aromatisch und ideal zu Fisch), Marsala.
Sardinien: Zahlreiche Fischgerichte (z. B. Hummer in Suppen, Eintöpfen oder gegrillt), Burrida (Eintopf mit Katzenhai und Rochen), Calamaretti alla Sarda (gefüllte junge Tintenfische). Weine: Vernaccia, Cannonau, Piani, Oliena, Malvasia.
90% römisch-katholisch; protestantische, jüdische und muslimische Minderheiten.
Die römisch-katholische Kirche spielt in Italien auch heute noch eine wichtige Rolle und übt einen starken Einfluss auf die Sozialstruktur aus. Der Familienzusammenhalt ist bedeutend stärker als in den meisten anderen europäischen Ländern.
Garderobe: Freizeitkleidung ist weit verbreitet, Badeanzüge gehören jedoch an den Strand. Korrekte Kleidung wird beim Betreten von Kirchen und in kleinen, traditionellen Gemeinden erwartet. Auf schriftlichen Einladungen wird im Allgemeinen vermerkt, ob Anzug oder Smoking bzw. Kostüm oder Abendkleid erwünscht sind.
Rauchen: In Italien ist in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie in Kinos, Restaurants, Bars und Kneipen Rauchen verboten. Gastbetriebe können aber Raucherzonen haben, die durch Mauern und Türen abgeschlossen und mit Luftabzugs-Einrichtungen ausgestattet sind.
Die Städte Bozen, Neapel und Verona gehen mit dem Rauchverbot noch einen Schritt weiter: In Neapel und Verona darf unter freiem Himmel bei Demonstrationen und bei Kulturveranstaltungen grundsätzlich nicht geraucht werden sowie in Parks und Grünanlagen, wenn sich in der Nähe Schwangere oder Kinder unter 12 Jahren aufhalten. In Bozen darf grundsätzlich nicht im Freien geraucht werden. In Mailand darf im öffentlichen Raum nur geraucht werden, wenn dabei ein Abstand von mindestens 10 m zu anderen Personen eingehalten wird. E-Zigaretten sind von diesem Verbot ausgenommen. Am Strand von Bibione ist das Rauchen ebenfalls verboten. Nur unter gemieteten Sonnenschirmen darf dort geraucht werden.
Der Strand von Bibione an der Adria ist seit 2018 rauchfrei.
Trinkgeld: Trinkgeld ist in der Gastronomie nicht sehr verbreitet. Bedienungsgeld und Umsatz- bzw. Aufenthaltssteuern sind in den Hotelrechnungen enthalten. Dennoch sind 5 € pro Woche für das Zimmermädchen üblich. In Restaurantrechnungen ist eine Art Grundgebühr für das Gedeck und das Brot enthalten. Wer besonders zufrieden war, kann zusätzlich etwas Trinkgeld auf dem Tisch liegen lassen. Auch im Taxi ist man nicht verpflichtet, Trinkgeld zu geben. Hilft der Taxifahrer mit dem Gepäck, freut er sich auch über etwas Trinkgeld.
Rücksichtsvolles Verhalten: Vielerorts fordern in Italien Vorschriften mehr Rücksicht und an die Umgebung angepasstes Verhalten ein. In Praia a Mare dürfen sich Kinder unter 14 Jahren nur bis 00:30 Uhr draußen aufhalten. Auf Sardinien ist an einigen Stränden (z.B. La Pelosa und Cala Mariolu) das Muschelnsammeln und die Mitnahme von Sand verboten. An den Stränden muss man sich auf eine Matte oder Handtuch legen und das Graben von Gruben ist verboten. Innerhalb eines Radius von 500 m von der Küste Apuliens ist laute Musik auf Booten untersagt. In Rom und in Florenz ist Essen auf öffentlichen Plätzen wie auf Kirchentreppen bzw. in der Nähe von Kirchen, der Spanischen Treppe und bei Denkmälern untersagt. Brunnen dürfen weder zum Baden noch zum Waschen von Kleidung genutzt werden. In Cinque Terre darf aus Sicherheitsgründen nicht in Flip-Flops oder Sandalen gewandert werden.
Wintersport: Seit dem 1. November 2025 besteht für alle Ski-, Snowboard- und Schlittenfahrer in allen Skigebieten eine Helmpflicht (CE zertifiziert). Skifahrer auf italienischen Skipisten müssen eine gültige Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten besitzen, die den Bereich des Skifahrens abdeckt.
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