In den östlichen und südlichen Teilen des Landes herrscht Wüstenklima.
Das Jordan-Tal, das unter dem Meeresspiegel liegt, ist im Winter warm und im Sommer sehr heiß und hat wie die Rotmeerküste ein subtropisches Klima.
Mediterranes Klima am Rand des Jordangrabens
Der meiste Niederschlag fällt zwischen November und März, keine Niederschläge von Mai bis September, kühler im Dezember/Januar. Die beste Reisezeit fällt auf die Monate März, April, Mai sowie Oktober und November.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Erforderlich u. a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder außer für Staatsangehörige der Türkei, die sich für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 3 Monate innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten in Jordanien visumfrei aufhalten dürfen.
Visum bei der Einreise / e-Visum
[1] Für Staatsbürger u.a. der EU- und EFTA-Länder werden e-Visa sowie Visa bei der Einreise an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba ausgestellt (40 JD in bar für eine einmalige Einreise und mit einer Gültigkeit von 8 Wochen. Visa, die zur mehrmaligen Einreise berechtigen, werden am Flughafen nicht ausgestellt). Reisende, die über den Landweg einreisen, müssen in der Regel vorab ein Visum beantragen. Eine Ausnahme bilden die Grenzübergänge Aqaba/Yitzhak Rabin (Nähe Eilat) und Sheikh-Hussein-Brücke (nördliche Grenze), an denen ein Visum bei der Einreise beantragt werden kann. Einige Reiseveranstalter bieten für Ausflüge, die über diese Grenzübergänge führen, den zusätzlichen Service der Vermittlung für die Grenzabfertigung.
Nähere Auskünfte über die notwendigen Dokumente für ein Visum bei der Einreise erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen und das jordanische Ministerium für Inneres.
Hinweis: Die jordanischen Botschaften empfehlen, ein Visum vor Antritt der Reise zu beantragen.
Visum bei der Einreise /e-Visum
Touristenvisum: 40 JD in bar oder per Kreditkarte (ca. 51 €) (einmalige Einreise, 8 Wochen gültig).
Transit-, Touristen-, Mehrfach- und Geschäftsvisum.
1 Monat, Verlängerung vor Ort möglich.
Visum bei der Einreise: 4 Wochen.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise mit Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Für visumfreie Transitaufenthalte zwischen 6 und 24 Stunden muss der Flughafen verlassen werden. Der Reisepass wird einbehalten.
Die jordanischen Botschaften stellen keine Touristen-Visa mehr aus, Antragsteller müssen e-Visa beantragen. U.a. Staatsangehörige aus einem EU-Land, der Schweiz und der Türkei sind berechtigt, ein e-Visum zu beantragen.
Visa bei der Einreise können an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba beantragt werden.
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 biometrisches Passfoto in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(e) Gebühr (per Überweisung mit Beleg).
(f) bei Geschäftsreisen zusätzlich Entsendungsschreiben der Firma mit Reiseanlass und -dauer, Bestätigung der Kostenübernahme sowie erwünschter Gültigkeitszeitraum (bis zu 6 Monaten) und Anzahl der Einreisen.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und ein Zahlungsnachweis beigelegt werden.
Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets.
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.
(d) Gebühr.
Informationen von der Botschaft.
7-14 Tage. Express- oder Samedaybearbeitung nicht immer möglich.
Alle Reisenden, die sich länger als 30 Tage im Land aufhalten möchten, müssen sich innerhalb von 28 Tagen nach Ankunft in Jordanien bei einer Polizeidienststelle melden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit Geldstrafen rechnen.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige dürfen nur in Begleitung von sorgeberechtigten Erwachsenen reisen. Minderjährige, die alleine reisen, benötigen eine durch den/die Sorgeberechtigten unterschriebene schriftliche Reiseerlaubnis in englischer und deutscher Sprache. Der Reiseerlaubnis muss die Kopie des Reisepasses der sorgeberechtigten Person/-en beiliegen.
Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt.
Vögel brauchen auch für den Transit ein Gesundheitszeugnis. Für die Einfuhr von Vögeln ist außerdem eine Genehmigung des jordanischen Landwirtschaftsministeriums nötig.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Erforderlich u. a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder außer für Staatsangehörige der Türkei, die sich für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 3 Monate innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten in Jordanien visumfrei aufhalten dürfen.
Visum bei der Einreise / e-Visum
[1] Für Staatsbürger u.a. der EU- und EFTA-Länder werden e-Visa sowie Visa bei der Einreise an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba ausgestellt (40 JD in bar für eine einmalige Einreise und mit einer Gültigkeit von 8 Wochen. Visa, die zur mehrmaligen Einreise berechtigen, werden am Flughafen nicht ausgestellt). Reisende, die über den Landweg einreisen, müssen in der Regel vorab ein Visum beantragen. Eine Ausnahme bilden die Grenzübergänge Aqaba/Yitzhak Rabin (Nähe Eilat) und Sheikh-Hussein-Brücke (nördliche Grenze), an denen ein Visum bei der Einreise beantragt werden kann. Einige Reiseveranstalter bieten für Ausflüge, die über diese Grenzübergänge führen, den zusätzlichen Service der Vermittlung für die Grenzabfertigung.
Nähere Auskünfte über die notwendigen Dokumente für ein Visum bei der Einreise erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen und das jordanische Ministerium für Inneres.
Hinweis: Die jordanischen Botschaften empfehlen, ein Visum vor Antritt der Reise zu beantragen.
Stand - Wed, 02 Oct 2024 10:15:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 02 Oct 2024 20:01:16 +0200)
Letzte Änderungen: Aktuelles – Sicherheitslage Jordanien
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Von Reisen in das syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes und in die Grenzregion zu Irak wird dringend abgeraten.
Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer
Im Rahmen des iranischen Raketenangriffs auf Israel am 1. Oktober 2024 kam es auch in Jordanien zu herabfallenden Trümmern in Folge von Abfangbemühungen.
Weitere regionale militärische Konfrontationen sind nicht auszuschließen. Mit temporären Schließungen des jordanischen Luftraumes im Eskalationsfall ist zu rechnen.
Derzeit kommt es in Jordanien in Folge der regionalen Konflikte immer wieder zu Demonstrationen mit teilweise hohen Teilnehmerzahlen. Weitere Demonstrationen, vor allem freitags nach dem Mittagsgebetsind wahrscheinlich. Dabei kommt es vermehrt zu antiwestlicher Stimmung.
Aufgrund der Lage in Gaza und der angespannten Situation in Israel und den Palästinensischen Gebieten kann es immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Öffnungszeiten sowie auch der zeitweisen Schließung der Grenzübergänge zwischen Israel und Jordanien kommen, insbesondere auch am Grenzübergang King-Hussein-Brücke (Allenby-Brücke) bei Ausreise aus dem Westjordanland, siehe Einreise und Zoll – Einreise von Israel.
In grenznahen Regionen (insbesondere auch auf dem Dead Sea Highway) kann es zu Sperrungen und/oder zusätzlichen Kontrollstellen kommen.
Von Reisen in das syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes und in die Grenzregion zu Irak wird dringend abgeraten.
Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer
In Jordanien besteht insbesondere aufgrund der Lage in Syrien und im Irak landesweit die Gefahr von Terroranschlägen, auch an Orten, die von Ausländern besucht werden. Die jordanischen Behörden haben daher ihre Sicherheitsvorkehrungen erhöht.
Siehe Aktuelles
Sowohl das syrisch-jordanische als auch das irakisch-jordanische Grenzgebiet sind militärisches Sperrgebiet, in dem besondere Bestimmungen gelten.
Aufgrund der geographischen Nähe zu den Nachbarstaaten Syrien und Irak und dem hohen Aufkommen an Flüchtlingen in der Region mit vereinzelten Auseinandersetzungen sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden.
In Jordanien kommt es sowohl in der Hauptstadt Amman als auch in anderen Städten und Ortschaften des Landes vor allem an den Wochenenden nach dem Freitagsgebet des Öfteren zu Demonstrationen und Protestaktionen, in denen verschiedene Bevölkerungsgruppen ihre wirtschaftlichen, sozialen und politischen Forderungen artikulieren. In der Folge kann es zu Verkehrsbeeinträchtigungen und auch zu vereinzelten gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen.
Es kann immer wieder zu Streiks, Demonstrationen und auch gewaltsamen Auseinandersetzungen, Straßenblockaden und gelegentlich zu Steinwürfen auf Fahrzeuge kommen.
Weiterhin kann es jederzeit ohne Vorwarnung zu gewalttätigen Auseinandersetzungen (auch mit Schusswaffengebrauch) zwischen verschiedenen Volksgruppen oder Familien kommen.
Die Kriminalitätsrate in Jordanien ist niedrig. Straftaten wie Taschendiebstähle, vereinzelte Sexualdelikte, z. B. verbale und körperliche Belästigungen durch Einzelpersonen oder Gruppen von jungen Männern, aber auch Fahrzeugdiebstähle oder Einbrüche in Fahrzeuge kommen, insbesondere an von Touristen stark frequentierten Orten (vor allem im Bereich Totes Meer/Wadi Mujib) sowie in den ländlichen Regionen, vor.
In den östlichen und südlichen Landesteilen herrscht Wüstenklima, im Bergland am Rand des Jordangrabens ist es mediterran, an der Rotmeerküste subtropisch.
In den Herbst- und Wintermonaten kann es insbesondere bei Niederschlägen nach Dürreperioden zu plötzlich auftretenden Überschwemmungen und Sturzfluten kommen. Zuletzt mussten Ende 2022 zahlreiche Touristen aus Petra evakuiert werden.
Der gesamte Westen Jordaniens liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet. Bei der Mitführung entsprechender Medikamente zu medizinischen Zwecken muss die ärztliche Notwendigkeit in englischer Sprache dokumentiert sein.
Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird.
Es besteht strenges Fotografierverbot militärischer Anlagen und Einrichtungen. Majestätsbeleidigung ist ebenfalls unter Strafe gestellt.
Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird.
In vielen Fällen wird der deutsche Führerschein (im EU-Format) als ausreichend anerkannt. Es ist jedoch empfehlenswert, einen internationalen Führerschein mitzuführen, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.
Obwohl die jordanischen Gesetze sexuelle Handlungen zwischen Personen gleichen Geschlechts nicht verbieten, wird Homosexualität sozial nicht toleriert. Jordanien erkennt keine gleichgeschlechtlichen Ehen an.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird.
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Majestätsbeleidigung ist ebenfalls unter Strafe gestellt.
Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird.
Landeswährung ist der Jordanische Dinar (JOD). Bargeldabhebung an gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) und die Bezahlung mit Kreditkarten sind in den von Touristen besuchten Orten in der Regel möglich. Der Umtausch von Bargeld in EUR oder USD ist bei vielen Wechselstuben und Banken möglich.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Jordaniens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Mit HIV infizierte Personen dürfen nicht nach Jordanien einreisen und sich nicht in Jordanien aufhalten, siehe auch Gesundheit – HIV.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Mindestrestgültigkeitsdauer wird streng kontrolliert.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Ein Visum kann vor der Reise online beim jordanischen Innenministerium beantragt werden. Auch die Antragstellung über die App des Innenministeriums ist möglich.
Die zuständige jordanische Botschaft stellt keine Visa mehr aus. Visa werden nicht mehr in Reisepässe eingetragen. Bei Einreise muss das elektronisch ausgestellte Visum mitgeführt werden.
Die Visumsbeantragung vor der Einreise ist für deutsche Staatsangehörige nicht verpflichtend, die Möglichkeit der Visumsbeantragung bei Einreise besteht weiterhin.
Das Visum kann bei Einreise an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba auch „on arrival" beantragt werden. Die Visumgebühr in Höhe von derzeit 40 JOD muss an den Flughäfen sofort in JOD bezahlt werden (Wechselstuben/Geldautomat vorhanden). Eine Kreditkartenzahlung ist in der Regel möglich.
Siehe Aktuelles
Das Visum kann bei Einreise über die Grenzübergänge Aqaba/Yitzhak Rabin (Nähe Eilat) und Sheikh-Hussein-Brücke (nördliche Grenze) beantragt werden. Reiseveranstalter bieten Ausflüge unter Vermittlung der Grenzabfertigung (gegen Gebühren) an, sodass keine vorherige Visumserteilung, aber die vorherige Übermittlung von Passkopien erforderlich ist.
Bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus dem Westjordanland(Palästinensische Gebiete) kommend werden keine Visa ausgestellt. Bei einer erstmaligen Einreise nach Jordanien über die King-Hussein-Brücke muss daher in jedem Fall vorher ein Visum bei der zuständigen jordanischen Auslandsvertretung in Tel Aviv oder online beantragt werden.
Bei einer Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg, wird im Zweifelsfall empfohlen, vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Berlin oder in Tel Aviv aufzunehmen.
Sollte der ein Aufenthalt von mehr als vier Wochen in Jordanien beabsichtigt werden, muss die für den Aufenthaltsort zuständige Polizeistation vor Ablauf der ersten vier Wochen des Aufenthalts aufgesucht werden, um eine Verlängerung des Visums zu beantragen. Hierfür muss die Einreise/Grenzübertritt anhand des Einreisestempels im Pass nachgewiesen werden. Bei Einreise über die King-Hussein-Brücke ist darauf zu achten, dass dieser Stempel in den Pass und nicht auf einen separaten Einlegezettel gestempelt wird. Ggf. kann dies beim zuständigen Residence Department in Amman (allerdings sehr zeitaufwändig) nachgeholt werden. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.
Deutsche, die in der Region (aber nicht in Jordanien) geboren wurden, insbesondere bei irakischer, syrischer oder palästinensischer Abstammung, müssen damit rechnen, bei der Einreise zurückgewiesen oder durch die jordanischen Sicherheitsbehörden befragt zu werden. In Einzelfällen können Reisende auch zu einem Gespräch am folgenden Tag geladen werden. Dieser Aufforderung sollte unbedingt Folge geleistet werden, da ansonsten die Ausreise verweigert wird. Betroffenen wird daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon vorab elektronisch zu beantragen (siehe Einreise und Zoll - Visum)
Israelische Stempel oder Stempel der jordanischen Grenzübergangsstellen zu Israel im Pass können zur Zurückweisung bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten (außer Ägypten) führen.
Personen, die an übertragbaren Krankheiten, wie Tuberkulose, Hepatitis B und C, sowie HIV, leiden, dürfen nach Jordanien weder einreisen noch langfristigen Aufenthalt nehmen. Medizinisches Fachpersonal muss HIV-Infektionen melden.
Minderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen, müssen eine durch den/die Sorgeberechtigten unterschriebene schriftliche Bestätigung in englischer und deutscher Sprache mit sich führen, aus der die Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten zur Durchführung dieser Reise hervorgeht. Diese Bestätigung muss die vollständigen Ein- und Ausreisedaten, Name/-n der Sorgeberechtigten, Namen des Kindes und der Begleitpersonen beinhalten. Ferner muss der Bestätigung eine Kopie des Reisepasses der sorgeberechtigten Person/-en beiliegen.
Für Minderjährige, die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält, gilt: Falls sie bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden.
Es sind zunehmend Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich. Wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument führt, vermuten die jordanischen Behörden, dass das Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden.
Bargeld darf bis zu einem Gegenwert von 15.000 JOD (ca. 19.460 EUR) ins Land gebracht werden. Darüber hinaus gehende Beträge müssen dem jordanischen Zoll angezeigt werden. Reisebedarf inklusive Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden, muss aber wieder ausgeführt werden. Bis zu 1 l Alkohol, außerdem 200 Zigaretten und 200 g Tabak dürfen zollfrei mitgeführt werden. Die Einfuhr von Waffen, Drohnen, Funkgeräten, Rauschgift und pornografischen Schriften ist verboten. Ebenfalls verboten ist die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen.
Bei Einfuhr eines Pkw, muss an der Grenze ein internationaler Führerschein, eine internationale Zulassung und ein „Triptyk" oder „Carnet de Passages" (Grenzübertrittsschein) vorgelegt werden. Diese Dokumente sind gegen Gebühr bei den deutschen Automobilclubs erhältlich. Die europäische Haftpflichtversicherung gilt in Jordanien nicht. An der Grenze muss daher eine temporäre Haftpflichtversicherung (etwa 22 JOD) abgeschlossen werden . Drei Monate nach Einfuhr muss das Fahrzeug verzollt werden, wobei der Zoll über 100% des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Das Alter des Fahrzeugs unterliegt keinen Beschränkrungen und ist für den Zolltarif ohne Belang. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel-Pkw ist für Privatpersonen ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebietes müssen alle Personen ab einem Alter von 1 Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Bei Einreise aus einem Poliogebiet muss der Nachweis einer Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) innerhalb der letzten 12 Monate bis vier Wochen vor Abreise aus dem Poliogebiet erbracht werden.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Die Inzidenz von HIV-Infektionen in Jordanien ist sehr gering.
Mit HIV infizierte Personen dürfen nicht nach Jordanien einreisen und sich nicht in Jordanien aufhalten, siehe auch Einreise und Zoll – Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.
Insbesondere einige durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber). Durch nicht pasteurisierte Milchprodukte kann Brucellose übertragen werden.
Das Versorgungsniveau ist in Amman sehr gut. Hier sind besonders die beiden großen Privatkrankenhäuser der Maximalversorgung, das Al-Khalidi Medical Center und das Arab Medical Center, zu nennen. Außerhalb der Hauptstadt ist mit starken Einschränkungen zu rechnen, v.a. auch hinsichtlich des Rettungsdienstes bei Unfällen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Haschemitisches Königreich Jordanien.
Amman.
Jordanien grenzt im Westen an Israel und die Palästinensischen Autonomiegebiete im Westjordanland, im Norden an Syrien, im Nordosten an den Irak und im Süden und Südosten an Saudi-Arabien. Im Nordwesten liegt das Tote Meer und im Südwesten das Rote Meer mit der einzigen Hafenstadt Aqaba. Eine Hochebene erstreckt sich über 324 km von der syrischen Grenze bis zum Ras en Naqeb im Süden; die Hauptstadt Amman liegt 800 m ü. d. M., Teile des Hügellandes nordwestlich der Hauptstadt sind bewaldet. Das Tote Meer ist der tiefste Punkt der Erde (400 m u. d. M.). Der Jordan verbindet das Tote Meer mit dem See Genezareth in Israel. Etwa 80% des Landes, besonders der Osten, bestehen aus Wüste.
Konstitutionelle Monarchie seit 1952. Verfassung von 1952, letzte Änderung 2012. Zweikammerparlament: Abgeordnetenhaus (Wahl alle vier Jahre) und Senat (vom König für vier Jahre ernannt). Unabhängig seit 1946 (ehemaliges britisches Mandatsgebiet).
König Abdullah Ibn al-Hussein, seit 1999.
Bisher Khasawneh, seit Oktober 2020.
230 V, 50 Hz. Europäische Steckdosen weit verbreitet, dennoch Adapter empfohlen.
Jordanien war einst ein bedeutendes Handelszentrum des Römischen Reiches und erstreckt sich über das Heilige Land der drei großen monotheistischen Weltreligionen: Judentum, Christentum und Islam. Es ist ein winziges, aber geschichtsträchtiges Wüstenkönigreich.
Auf dem Berg Nebo kann man wie Moses das gelobte Land sehen und im Toten Meer schwimmen, ohne unterzugehen – direkt neben der Salzsäule, zu der Lots ungehorsame Frau im Alten Testament erstarrte. Wohin man auch geht, jeder Stein erzählt eine Geschichte, allen voran die Mosaikkarte von Madaba.
Petra, der Juwel in der Krone der jordanischen Antiquitäten, ist eines der Neuen Sieben Weltwunder. Die prachtvolle Felsenstadt der Nabatäer ist schon seit dem 19. Jahrhundert ein vor allem bei Europäern beliebtes Reiseziel. Bei Sonnenuntergang im Winter, wenn die rosafarbene Stadt scheinbar in Flammen aufgeht, wird schnell klar, warum dieser bezaubernde Ort Generationen von Besuchern magisch anzieht.
Jordaniens nationale Fluggesellschaft Royal Jordanian (RJ) fliegt Amman nonstop von Düsseldorf, München, Frankfurt/M., Genf, Zürich und Wien an.
Lufthansa (LH) fliegt nonstop ab Frankfurt/M. und Austrian Airlines (OS) ab Wien nach Amman. Ab Zürich gibt es keine Direktflüge nach Amman; Swiss (LX) fliegt ab Zürich in Kooperation mit Lufthansa (LH) via Frankfurt/M. und Royal Jordanian (RJ) via Genf nach Amman.
easyJet (U2) fliegt wöchentlich nonstop von Berlin und von Genf nach Akaba.
Turkish Airlines (TK) fliegen ab Frankfurt/M., München, Wien, Genf und Zürich via Istanbul nach Aqaba.
Jordan Aviation (R5) verbindet Amman mit Ägypten, Dubai, dem Irak und der Ukraine.
Ryanair (FR) fliegt ab Memmingen nach Amman.
Wizz Air (W6) fliegt ab Wien nach Amman und nach Akaba.
Frankfurt/M. - Amman: 4 Std. 10 Min.; Wien - Amman: 3 Std. 35 Min.; Genf - Amman: 4 Std. 5 Min. (jeweils nonstop); Zürich - Amman: 5 Std. 45 Min. (mit Zwischenstopp).
Frankfurt/M. - Aqaba: 7 Std. 20 Min.; Wien - Aqaba: 6 Std. 10 Min.; Zürich - Aqaba: 7 Std. 30 Min. (jeweils mit Zwischenstopp); Berlin - Aqaba: 4 Std. 45 Min. (nonstop).
Es sind keine Flughafengebühren zu bezahlen.
Bei allen Grenzübergängen auf dem Landweg wird eine Ausreisesteuer in Höhe von 10 JD fällig.
Die Grenzgebiete von Jordanien nach Syrien und in den Irak sind militärische Sperrgebiete mit besonderen Bestimmungen. Zur eigenen Sicherheit wird dringend davon abgeraten, diese Gebiete zu bereisen.
Von Israel aus gibt es drei Grenzübergänge; die Allenby-Brücke, die Sheikh Hussein-Brücke im Norden und Wadi Araba im Süden. Von Saudi-Arabien kommend geht es bei Al-Haditha (Saudi Arabien) und Al-Omari (Jordanien) über die Grenze nach Jordanien.
Fernbusse: Das Busunternehmen Jett bietet regelmäßige Fahrten von Amman nach Kairo (Ägypten) sowie nach Jeddah und Riyadh (Saudi-Arabien) an.
Maut: In Jordanien gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Unterlagen: Auch wenn der nationale Führerschein zumeist anerkannt wird, ist es empfehlenswert, zusätzlich den Internationalen Führerschein mitzuführen.
Bei der Einreise mit dem eigenen Pkw ist ein Carnet de Passages (Grenzübertrittsschein) vorgeschrieben, der bei deutschen Automobilclubs erhältlich ist. Außerdem muss an der Grenze eine temporäre Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden (Kosten: ca. 27 €), da die europäische Haftpflichtversicherung in Jordanien nicht gültig ist.
Jordaniens einziger Seehafen ist Aqaba. Es bestehen Fährverbindungen mit Ägypten und ein reger Kreuzfahrtverkehr.
AIDA startet in Hamburg und Kiel Kreuzfahrten, die u.a. auch Aqaba im Programm haben.
Von Europa aus kommend laufen außerdem Reedereien wie MSC, Phoenix, Celebrity Cruises, Oceania Cruises, Silversea und Regent Seven Seas auf ihren Kreuzfahrten Aqaba an.
Eine Passagierfähre von AB maritime (Fahrtzeit: 3 Std.) und ein Katamaran (Fahrtzeit: 2 Std.) fahren täglich von Aqaba nach Nuweiba (Ägypten).
Von Reisen in das syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in die Grenzregion zum Irak wird wegen wiederholter Zwischenfälle dringend abgeraten.
In der Nähe der israelischen Grenze (auf grenznahen Straßen oder beim Segeln und Schwimmen im Roten Meer ohne Führer/Reiseleitung) sollte man seine Reise- und Ausweispapiere immer griffbereit haben.
Die nationale Fluggesellschaft Royal Jordanian verbindet regelmäßig Amman und Aqaba.
Die Charterfluggesellschaften Arab Wings und Jordan Aviation bieten nationale Charterflüge an.
Das jordanische Straßennetz ist sehr gut ausgebaut und hat eine Gesamtlänge von ca. 8.000 km. Beim Befahren von Neben- und Wüstenstraßen ist es wichtig, absolut fahrtüchtige Fahrzeuge zu benutzen, ausreichend Wasser mitzunehmen und allen Ratschlägen der Bevölkerung vor Ort zu folgen. Von Nachtfahrten ist allgemein abzuraten.
Die am meisten befahrene Straße ist der Desert Highway, eine Wüstenautobahn, die von Aqaba über Ma'an, Amman bis zur syrischen Grenze führt. Touristisch interessant ist der kurvenreiche Kings Highway, westlich der Wüstenautobahn, der südlich von Amman beginnt, über Kerak, Madaba, Wadi Mujib und Petra verläuft und südlich von Ma'an in die Wüstenautobahn mündet.
Maut: Jordanische Straßen sind nicht mautpflichtig.
Tankstellen: In den Städten gibt es ausreichend Tankstellen. Im Süden Jordaniens sollten Reisende bei sich bietender Gelegenheit tanken, da die Tankstellendichte hier geringer ist. An älteren Tankstellen ist oft nur Barzahlung möglich.
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Die Fernstraßen sind in einem guten Zustand.
Mietwagen werden sowohl von großen internationalen als auch von einheimischen Verleihfirmen in Hotels, Reisebüros, am Queen Alia Airport, in Amman, an der Allenby-Brücke und an der Sheik-Hussein-Brücke angeboten. Mietwagenbuchungen sind auch tageweise mit Fahrer möglich.
Das Mindestalter für Fahrer beträgt 21 Jahre (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren), und sie müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz ihres Führerscheins sein. Fahrer unter 25 Jahren bezahlen vor Ort oft eine Jungfahrergebühr.
Taxis sind gelb und stehen u.a. vor Hotels oder können auf der Straße angehalten werden. Taxis sind zwar mit Taxametern ausgestattet, dennoch sollten sich Reisende vorab nach dem Preis erkundigen. Auch für lange Strecken sind Taxis relativ günstig.
Zwischen den Städten verkehren Sammeltaxis auf festgelegten Strecken. Sammeltaxis können aber auch privat gemietet werden.
In Amman können Fahrräder und Roller geliehen werden.
Der Buslinienverkehr ist preiswert und funktioniert reibungslos. Das Busunternehmen JETT bietet Verbindungen zwischen Amman und Petra und fährt von Aqaba aus verschiedene weitere Orte an. Auch Busbetreiber wie Alpha und Petra bedienen mit klimatisierten Fernbussen Strecken im ganzen Land.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰;
- Kinder unter 13 Jahren müssen auf dem Rücksitz befördert werden;
- Feuerlöscher und Warndreieck müssen mitgeführt werden;
- es besteht Helmpflicht für Motorrad- und Mopedfahrer.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Der ADAC-Partnerclub in Jordanien ist der Royal Automobile Club of Jordan (RACJ) in Amman, Tel. +962 (6) 585 06 26.
Zusätzlich zum nationalen Führerschein wird empfohlen den Internationalen Führerschein mitzuführen. Fahrzeuge mit jordanischem Nummernschild dürfen nur von Inhabern jordanischer Führerscheine gefahren werden.
In Amman verkehren sowohl Linienbusse als auch Servees-Sammeltaxis, die festgelegte Strecken fahren. Die Servees-Taxis sind staatlich zugelassen und haben Standardtarife, aber keine festen Haltestellen. Sie nehmen ihre Passagiere häufig an Endhaltestellen in den Außenbezirken oder im Zentrum auf und fahren dann direkt bis zum Zielort.
Zurzeit gibt es keinen zuverlässigen Passagierverkehr.
Die medizinische Versorgung in Amman ist gut, außerhalb Ammans entspricht sie je nach Gebiet nicht bzw. nur mit Einschränkungen westeuropäischem Standard.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere in Jordanien.
[2] Die nachgewiesenen Poliofälle in Syrien spielen bei den zunehmenden Flüchtlingsströmen nach Jordanien eine wichtige Rolle. Reisende sollten daher unbedingt ihren Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) überprüfen.
Das Leitungswasser ist stark gechlort. Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Auch in Jordanien besteht die Gefahr einer HIV-Infektion. Die bekannten Risiken sollten vermieden werden.
Durch Sandmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt landesweit vor. Hauptüberträger sind streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Für Langzeitaufenthalte wird ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt. Touristen sind davon normalerweise nicht betroffen. Reisende, die im Besitz von Medikamenten gegen HIV sind, werden als HIV-Infizierte angesehen werden und müssen infolgedessen mit ihrer Ausweisung aus Jordanien rechnen.
1 Jordanischer Dinar = 100 Piaster = 1000 Fils. Währungskürzel: JD, JOD (ISO-Code).
Banknoten gibt es im Wert von 50, 20, 10, 5 und 1 JD.
Münzen sind im Wert von ½ Dinar und ¼ Dinar, sowie 10 Piaster, 5, 2 1/2 und 1 Piaster im Umlauf. Der JD ist an den US-Dollar gekoppelt.
Wegen des hohen Wertverlustes des Rial sind statt Banknoten, die sogenannten Iran-Cheques, im Umlauf und werden als gängiges Zahlungsmittel verwendet. Sie werden ausschließlich von der Iranischen Zentralbank ausgegeben.
Geläufige Kreditkarten wie American Express, Visa, Mastercard und Diners Club werden in touristischen Orten in Hotels, Restaurants und in größeren Geschäften akzeptiert. Auf den Souks und in kleineren Geschäften wird in der Regel Bargeld verlangt. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks werden in Jordanien nicht mehr akzeptiert.
Sa-Do 08.30-15.00 Uhr. Ramadan: 08.30-10.00 Uhr, teilweise auch nachmittags geöffnet.
Einfuhr der Landeswährung und von Devisen in bar bis zum Gegenwert von 10.000 JD gestattet, darüber hinaus besteht Deklarationspflicht.
Ausfuhr von Fremdwährungen nur bis in Höhe der deklarierten Beträge.
Israelische Währung darf nicht nach Jordanien eingeführt werden, kann aber an der Grenze umgetauscht werden.
Geld kann in Banken und in Wechselstuben umgetauscht werden. Ausländische Währungen sollten wegen der ungünstigen Wechselkurse in Jordanien schon vor der Reise nach Jordanien in die jordanische Landeswährung gewechselt werden, zur Mitnahme eignen sich vor allem US-Dollar. Auch gehobene Hotels tauschen Geld um, allerdings ist dort der Umtausch am teuersten.
Amtssprache Arabisch. Englisch ist als Verkehrssprache verbreitet.
(a) Weihnachten und Ostern werden nur in christlichen Haushalten und Geschäftshäusern gefeiert.
(b) Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Folgende Artikel können zollfrei nach Jordanien eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
Zigaretten und andere Tabakwaren in kleinen Mengen, die keinen kommerziellen Charakter haben;
alkoholische Getränke in kleinen Mengen ohne kommerziellen Charakter;
Geschenke und persönliche Gebrauchsgegenstände in kleinen Mengen ohne kommerziellen Charakter bis zu einem Wert von 200 JD.
Für die Einfuhr von Jagdwaffen und Munition (nicht im Handgepäck) wird eine Einfuhrgenehmigung benötigt.
Waffen und Munition (s. auch Einfuhrbeschränkungen), Funkgeräte, Betäubungsmittel, pornografisches Material.
Antiquitäten und Korallen.
Weitere Informationen sind vom jordanischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl ist 00962.
Notrufnummern sind: Notarzt 193 und Polizei 191 und 192.
GSM 900/1800, 3G (2100) und 4G (1800 Mhz.). Internationale Roaming-Abkommen bestehen. Der Sende- und Empfangsbereich deckt das Land, von einigen Wüstengebieten abgesehen, gut ab. Eine kostengünstige Variante ist das Telefonieren mit einer jordanischen SIM-Karte u.a. von Zain Jordan. Kauft man diese bei einem Mobiltelefonhändler, wird die Karte vor Ort gleich aktiviert.
Hauptanbieter ist u.a. Orange. Internet-Cafés findet man in zahlreichen Städten. Auch Hotels, Restaurants und Cafés bieten meist kostenloses WLAN.
Pakete sollten für die Zollkontrolle offen bleiben. Post nach Europa benötigt 3-5 Tage, gegen Aufpreis wird eine Zustellung innerhalb von 24 Std. in zahlreiche Länder angeboten.
Öffnungszeiten der Postämter: Sa-Do 08.00-18.00 Uhr, Fr geschlossen (mit Ausnahme des Postamtes im Geschäftsviertel von Amman, Prince Mohammed-Street).
Jede Stadt hat einen Souk (Markt), das Angebot an guten Kunstgewerbeläden und Schmuckgeschäften ist groß. In Amman gibt es einen hervorragenden Gold- und Schmuckmarkt. Beliebte Mitbringsel sind Hebron-Glas, Perlmuttkästchen, Wasserpfeifen, Tonwaren, Backgammonspiele, bestickte Tischdecken, Rosenkränze mit Juwelen, Weihnachtskrippen aus Olivenholz, Gebetskissen aus Leder, Messing- und Kupferartikel sowie handbestickte Kaftane.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 09.00-13.00 und 15.00-20.30 Uhr.
In Jordanien gibt es viele gute Restaurants. Die Regierungskontrolle der 4- und 5-Sterne-Restaurants ist inzwischen abgeschafft worden. Die meisten Restaurants bieten arabische und europäische Gerichte an. Zu den Spezialitäten gehören Meze (kleine Vorspeisen wie Hummus, Ful, Kibbeh und Tabouleh), eine Auswahl unterschiedlicher Kebabs; Mahshi waraq inab (gefüllte Weinblätter mit Reis, Hackfleisch und Gewürzen), Musakhan (Brathähnchen in Olivenöl und Zwiebelsoße gebacken auf arabischem Brot) und Mensaf (gehacktes Lammfleisch in Jogurtsoße auf Reis), ein Gericht, das normalerweise mit der Hand gegessen wird. In der Regel gibt es als Vorspeise zahlreiche, meist vegetarische, Gerichte in kleinen Portionen, zum Nachtisch meist Wassermelone.
Getränke: Das Trinken von arabischem Kaffee (Mokka) ist ein nationales Ritual. Einheimische Bier- und Weinsorten sind ebenso erhältlich wie importierte Spirituosen. Während des Fastenmonats Ramadan ist das Trinken und Rauchen tagsüber verboten.
92% sunnitische Muslime, christliche (6 %) und schiitische Minderheiten.
Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Für Jordanier sind die arabische Kultur und Gastfreundschaft von großer Bedeutung. Besucher werden herzlich aufgenommen, Jordanier sind gern Gastgeber und Berater und geben bereitwillig Auskunft über Kultur und Traditionen. Der Islam spielt im gesellschaftlichen Leben eine wichtige Rolle. Arabischer Kaffee wird bei gesellschaftlichen Ereignissen oft und reichlich angeboten. Falls man die Tasse beim Zurückgeben nicht leicht zur Seite gekippt hält, wird sie automatisch nachgefüllt. Kleine Gastgeschenke werden gern angenommen.
Kleidung: Frauen sollten sich zurückhaltend kleiden. Badebekleidung gehört an den Privat-Strand oder an den Pool. Jordanische Frauen gehen vollständig bekleidet zum Schwimmen.
Fotografieren: Man sollte um Erlaubnis bitten, bevor man jemanden fotografiert. In manchen Orten ist Fotografieren generell nicht gestattet. Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.
Trinkgeld: Ein extra Trinkgeld liegt im Ermessen des Gastes, dennoch freuen sich Kellner und andere Dienstleister über ein Trinkgeld in Höhe von ca. 10%. Im Taxi rundet man üblicherweise auf die nächsten 100 Fil auf.
Rauchen: In Jordanien ist das Rauchen in allen Restaurants, Krankenhäusern, Schulen, Kinos, Theatern, Museen, öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Flughäfen und in überdachten Einkaufszentren verboten. Auch Wasserpfeifen (Shishas) dürfen an diesen Orten nicht geraucht werden.
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